Vorlage - 2019/347
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019_10_09_Antrag_Umsetzung_des_Biotopverbundes_an_Kreistrassen.pdf (117 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
schon seit geraumer Zeit verbessert der Bund an Bundesfernstraßen die Durchlässigkeit durch den Bau von Grünbrücken oder durch entsprechende Durchlässe und Faunenpassagen. Schon bei einer Verkehrsmenge von > 2500 KFZ in 24 h (DTV > 5000 KFZ/24 h) ist von einer erheblichen Barrierewirkung für den Biotopverbund auszugehen.
Der Verwaltung möge daher eine Maßnahmenkonzept Verbesserung des Biotopverbundes auf Grundlage des Landschaftsrahmenplans, der erfassten Verkehrsmengen an Kreisstraßen und der Wildunfälle erstellen.
Das Maßnahmenkonzept soll auch einen Gesamtkostenplan enthalten, auf dessen Grundlage im geplanten Haushalt 2020 Mittel für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung eingestellt und in 2020 entsprechende Planungen beauftragt und umgesetzt werden können.
Sachlage:
Siehe Anlage und Begründung mündlich im Ausschuss.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand 17.10.2019
Aus Sicht der Verwaltung ist eine sektorale Betrachtung des Biotopverbundes bezogen auf Kreisstraßen nicht zielführend. Außerdem muss der Biotopverbund sich auf eine Vielzahl von Arten und nicht nur auf Wild beziehen. Es müssten die gesamten Biotopverbundachsen "durchgeplant" werden, damit nicht nach Überwindung einer Barriere ein nächstes - möglicherweise dann nicht überwindbares - Wanderungshindernis auftritt. Durch die im Jahr 2019 neu eingerichteten und besetzten Stellen in der unteren Naturschutzbehörde können zuvor nicht wahrgenommene Aufgaben jetzt bearbeitet und Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu zählen u.a. die Optimierung des Flächenkatasters, Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen, Beratung/Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, die Aufwertung und dauerhafte Pflege der landkreiseigenen Naturschutzflächen, der Erhalt und die Wiederherstellung von geschützten Biotopen (ordnungsrechtlich und durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen), Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung. Bei allen Maßnahmen wird auch immer ein Beitrag zum Biotopverbund mit geprüft. Die personellen Kapazitäten reichen nicht dafür aus, alle notwendigen Naturschutzmaßnahmen gleichzeitig auf den Weg zu bringen. Die oben aufgelisteten Maßnahmen wurden so auch im Umweltausschuss vorgestellt und beraten. Insofern sollte seitens der Verwaltung an dieser Prioritätensetzung zunächst einmal festgehalten werden. Für eine konkrete Biotopverbundplanung an Kreisstraßen müsste eine externe Vergabe erfolgen, wenn dies gewollt ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch die Vergabe und Begleitung eines solchen Planungsprozesses personelle Kapazitäten bindet, die dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die begonnenen Maßnahmen zunächst weiter zu verfolgen und keine neuen Schwerpunkte beim Biotopverbund an Kreisstraßen zu setzen. Die Naturschutzbehörde wird aber das Thema des Biotopverbundes bei allen Maßnahmen im Blick behalten.