Vorlage - 2019/346
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20191010 Vorlage Bündnis Rettet die 112 - Anlage (1789 KB) |
Sachlage:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Juli 2019 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt, welcher auf der Ebene der Länder und der Kommunen zwischenzeitlich erheblichen Widerstand hervorgerufen hat.
Der grundsätzliche Ansatz des Bundesministeriums ist es, die ambulante ärztliche Notfallversorgung, worunter insbesondere die haus- und fachärztliche Versorgung sowie der kassenärztliche Notdienst bei Eilfällen zu fassen ist, durch das geplante Gesetz zu verbessern und in dem Zuge auch die Notfallambulanzen der Krankenhäuser zu entlasten. Dabei plant der Gesetzgeber jedoch, in die alleinige Gesetzgebungskompetenz der Länder einzugreifen und die wirtschaftliche Sicherung des Rettungsdienstes durch eine Änderung des Grundgesetzes in die konkurrierende Gesetzgebung aufzunehmen. In dem Zuge sollen dann auch sogenannte „Gemeinsame Notfallleitstellen“ eingerichtet werden, in denen die Notfallrettung und der kassenärztliche Notdienst verpflichtend gemeinsam koordiniert werden sollen.
In Bezug auf die Finanzierung von Rettungsdienst- und Krankentransportleitungen sieht der Gesetzesvorschlag vor, die Investitionskosten im Bereich des Rettungsdienstes aus der Finanzierung durch die Krankenkassen herauszunehmen und diese als Teil der Daseinsvorsorge „dem Staat“ zuzuordnen. Alleine in Niedersachsen würden dadurch Kosten in Höhe von ca. 500 Mio. € pro Jahr nicht mehr durch die Krankenkassen finanziert werden und damit beim Land und den Kommunen hängen bleiben.
Im Bereich der Bedarfsplanung würde die alleinige Entscheidungskompetenz der Kommunen als heutige Träger des Rettungsdienstes erheblich sinken, da künftig wesentliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes vom Bund kommen würden. Die Kommunen müssten ihre Planungshoheit somit aus der Hand geben, was sehr wahrscheinlich zur Folge hätte, dass gewachsene Strukturen und regionale Besonderheiten deutlich an Bedeutung verlieren würden.
Die Einrichtung „Gemeinsamer Notfallleitstellen“ als verpflichtende Maßnahme würde ebenfalls in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen eingreifen. In dem Gesetzesvorschlag wird sehr allgemein von einer Zusammenarbeit der kommunalen Leitstellen (112), der kassenärztlichen Notdienste (116117) und der Terminservicestellen gesprochen, die nicht zwingend räumlich verbunden sein müssen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Bund die praktische Abwicklung des Rettungsdienstes nach der Notrufannahme von den kommunalen Leitstellen abtrennt und dann zentral koordiniert. Insoweit stünde ebenfalls zu befürchten, dass die anteilige Finanzierung der kommunalen Leitstellen durch die Krankenkassen entfallen könnte, was die kommunalen Haushalte zusätzlich belasten würde.
In Anbetracht der geplanten massiven Eingriffe in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und die kommunale Selbstverwaltung hat das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages Anfang September einstimmig die Gründung des Bündnisses „Rettet die 112 und den Rettungsdienst – Für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ beschlossen und insbesondere alle Kommunen aufgerufen, diesem beizutreten. Der Gründungsaufruf ist in dem als Anlage beigefügten NLT-Rundschreiben Nr. 985/2019 vom 10.09.2019 enthalten.