Vorlage - 2019/326
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Sachlage:
Im Fachdienst Umwelt werden die o.g. Produkte bearbeitet:
Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein
(hier sind neben allgemeinen Aufgaben solche ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet):
- Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
- Aufgaben der Bodenschutzbehörde
- Aufgaben der Waldbehörde
- Aufgaben der Deichbehörde
- Aufsicht über Schornsteinfeger.
Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.
Produkt 537-110 Abfallwirtschaft eigener Wirkungskreis
Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.
Produkt 554-000:
Die Verwaltung strebt an, im Jahr 2020 folgende Schwerpunkte bei den Aufgaben im Naturschutz zu setzen:
Die Sicherung der FFH-Gebiete soll abgeschlossen werden. Für das FFH-Gebiet 71 (Ilmenau mit Nebenbächen) soll der FFH-Managementplan fertig gestellt werden. Für die übrigen FFH-Gebiete muss abschließend festgelegt werden, wie eine Managementplanung umgesetzt werden soll.
Die Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen und geschützten Biotopen wird fortgesetzt. Bei der Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wird ein Schwerpunkt auf kreiseigene Flächen gesetzt. Die Datenlage und Art der Darstellung von Maßnahmen im geografischen Informationssystem wird weiter optimiert.
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht:
In der Wasserwirtschaft wird folgende Schwerpunktsetzung angestrebt:
Die Kontrolle landwirtschaftlicher AwSV-Anlagen wird intensiviert.
Bei der Fließgewässerentwicklung soll u.a. die Durchgängigkeit der Neetze bei Thomasburg abschließend fertig gestellt werden.
Die Wasserrechtsverfahren für den Dachverband Feldberegnung und die Mineralwasserförderung von Coca Cola werden zeitlich einen großen Anteil an der Sachbearbeitung einnehmen. Für beide Verfahren sind Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgesehen.
Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht:
Laut § 47 Abs. 2 Nds. AbfG muss der Landkreis Lüneburg ein Überwachungskonzept für gefährliche Abfälle entwickeln. Dabei sind die Betriebe im Landkreis Lüneburg anzuschreiben, die verschiedenen Abfallarten und -mengen zu ermitteln und ein Prüfturnus festzulegen. Der Aufbau eines Überwachungssystems wird hier noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung berichtet in der Sitzung über die wesentlichen Veränderungen bei den Haushaltsansätzen.