Vorlage - 2019/245
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Sachlage:
Wie bekannt hatte sich der Landkreis Lüneburg (Vorlage 2018/232) erfolgreich um Mittel aus dem Förderprogramm „Gründung eines kommunalen Netzwerks zur Antidiskriminierungsberatung“ beworben.
Das Bildungs- und Integrationsbüro hat dann mit fast 40 Partnern ein Netzwerk entwickelt, das durchaus erfolgreich arbeitet und zu einer Verbesserung der Beratungssituation in Lüneburg beigetragen hat.
Ziel war es aber auch, Erfahrungen in der Gründung von Netzwerken in diesem Bereich zu sammeln und eine entsprechende Handreichung zu entwickeln, die dann bundesweit genutzt werden kann. Diese Handreichung wurde von Frau Dr. Gottschlich und Frau Dr. Katz von diversu e. V. erstellt, die die Gründung des Lüneburger Netzwerks im Auftrag des Niedersächsischen Landespräventionsrates begleitet und evaluiert haben.
Nunmehr ergibt sich die Möglichkeit, aus einer entsprechenden Förderrichtlinie des Bundesprogrammes Demokratie leben! für die Dauer eines Jahres die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle zu finanzieren. Das Projekt würde dazu dienen, Methodik, Effektivität, Effizienz von Antidiskriminierungsberatung zu erproben und kann vom Grundsatz her natürlich nicht nur auf ein Jahr angelegt sein. Angedacht ist, dies Projekt längerfristig durchzuführen (dies ginge natürlich auch nur bei Sicherstellung von Drittmitteln). Vom Grundsatz her müsste dieses Projekt dann allerdings auch in freie Trägerschaft überführt werden. Der Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:
Eigenmittel: 26.140,00 €
Drittmittel: 70.000,00 €
Gesamtkosten: 96.140,00 €.
Dem Landkreis Lüneburg würden insoweit also keine aus Eigenmitteln zu tragenden Personalkosten entstehen, auch Berater- und Honorarkosten wären aus den Drittmitteln in Höhe von 70.000,00 € finanziert. Bei den Eigenmitteln handelt es sich um Verwaltungsgemeinkosten und Raumkosten im vorhandenen Verwaltungsbereich des Bildungs- und Integrationsbüros.
Insoweit wäre im Rahmen der Stellenberatungen bereits 2020 eine Stelle zu schaffen, die allerdings drittmittelfinanziert wäre und nur unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Bewilligung besetzbar wäre.
Nachdem der Landkreis beim Aufbau des Integrationsnetzwerks und der Entwicklung einer entsprechenden Handreichung durchaus gute Erfahrungen gesammelt und sich auch einen guten Ruf erworben hat, kann davon ausgegangen werden, dass ein entsprechender Antrag auf Fördermittel für die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle Erfolg haben kann. Langfristig sollte – für den Fall, dass gute Erfahrungen mit dem jetzt zunächst auf Probe angelegten Projekt gemacht werden – aber eine Überführung in freie Trägerschaft erfolgen.