Vorlage - 2019/213
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-213 Förderrichtlinie Seepferdchenkurs 2020 (191 KB) | ||||
2 | 2019-213 Förderrichtlinie Seepferdchenkurs Antrag (201 KB) |
Beschlussvorschlag vom 11.09.2019:
Der Zuschuss für die Schwimmförderung wird ab 2019 von 5,00 Euro auf 8,00 Euro pro Teilnehmer/in erhöht und die Richtlinien zur Schwimmförderung dahingehend geändert.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 26.02.2020:
Der Zuschuss für die Schwimmförderung wird ab 2020 auf 10,00 Euro pro Teilnehmer/in erhöht und die Richtlinie zur Schwimmförderung wird entsprechend angepasst.
Sachlage:
Im Februar 2019 wurde sich gemeinsam mit dem Kreissportbund Lüneburg, der DLRG und der Sparkassenstiftung darauf verständigt, die Schwimmförderung im Landkreis Lüneburg neu aufzustellen. Dadurch sollten die Vereine, gemeinnützige Institutionen und Kommunen gezielter bei der Schwimmförderung unterstützt werden.
Es wurde beschlossen, dass für jedes Kind, dass an einem Seepferdchenkurs teilnimmt, unabhängig vom Erfolg, ein Zuschuss von 5,00 Euro an den durchführenden Verein gezahlt wird. Für diese Maßnahme sollen die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zur Schwimmförderung in Höhe von 10.000,00 Euro genutzt werden.
Diese Regelung sollte rückwirkend für das Jahr 2018 gelten und in 2019 umgesetzt werden. Im Jahr 2019 sollte geprüft werden, ob die 10.000,00 Euro aus dem Haushalt ausreichend sind oder bei Bedarf erhöht werden müssen.
Eine Vielzahl von Vereinen hat die Förderung für das Jahr 2018 in Anspruch genommen.
Es wurden insgesamt für 1031 Kinder Anträge beim Landkreis Lüneburg gestellt. Von diesen 1031 Kindern haben 613 Kinder ihren Seepferdchenkurs erfolgreich abgeschlossen.
Dies bedeutet, dass im Haushaltsjahr 2018 5.155,00 Euro von den vorhandenen 10.000,00 Euro für die Schwimmförderung abgerufen wurden.
Da weitere Mittel im Haushalt bereitstehen und die Vereine von der Schwimmförderung profitieren sollen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss für die Schwimmförderung von 5,00 Euro auf 8,00 Euro pro Teilnehmer zu erhöhen und die Richtlinien zur Schwimmförderung dahingehend zu ändern.
Aktualisierte Sachlage vom 26.02.2020:
Im Haushaltsjahr 2019 wurden von den vorhandenen Mitteln in Höhe von 10.000,00 Euro für die Schwimmförderung nur 5.200,00 Euro abgerufen. Die Restmittel wurden in das neue Haushaltsjahr übertragen.
Die Zahl der Teilnehmer/innen in den Seepferdchenkursen ist seit 2018 nahezu gleich geblieben. Daher stehen in 2020 ausreichend Mittel zur Verfügung, um den Zuschuss um 2,00 Euro auf 10;00 Euro pro Teilnehmer/in zu erhöhen.
Die Richtlinie zur Schwimmförderung muss entsprechend angepasst werden.