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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/177  

Betreff: Antrag gemäß §§ 7, 22 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Beratung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Gaus, MichaelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
06.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zurückgezogen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Feldberegnung.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Feldberegnung.pdf (114 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

  1. 1. Im Einzugsbereich der Grundwasserkörper Ilmenau Lockergestein links und Ilmenau Lockergestein rechts wird die Feldberegnung mit konventionellen Beregnungs-maschinen in Form von Beregnungskanonen mit selbstaufrollender Schlauchtrommel (und vergleichbar ineffektiven Beregnungsmaschinen) in der Zeit jeweils einschließlich vom 15. Mai bis 30. September eines jeden Jahres von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr täglich untersagt.
  2.  

2.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine gegenüber allen Landwirten des Landkreises verpflichtende  Vereinbarung gemäß der Empfehlung des Beregnungseinsatzes des Bauernverbandes Nordostniedersachsen e.V. laut Infomail vom 18.4.2019 unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten der jeweiligen Grundwasserkörper und der jeweils angebauten Feldfrüchte zu schließen; deren Entwurf  dem Umweltausschuss baldmöglichst vorzulegen.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Landkreisverwaltung hat mit Vorlage 2015/193 vom 19.08.2015 sorgfältig über die besorgnis-erregende Grundwassersituation berichtet. Geschehen ist danach leider nichts, obwohl die Notwendigkeit besteht. Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Wasserknappheit und Milderung der Folgen künftige langanhaltende Trockenheiten festzulegen:
 

Grundwasser ist ein kostbares Gut. Es ist nur in dem Umfang nachhaltig für unsere künftigen Generationen verfügbar, in dem es sich neu bildet. Im Rahmen des Klimawandels gehören längerfristige Trockenphasen inzwischen zu den typischen Wetterlagen des Frühjahrs. Da im Winter in den meisten Jahren kein nennenswerter Schnee fällt, fehlt das Schmelzwasser im Frühjahr als Eintrag zur Grundwasserneubildung. Die zu erwartenden Schneemengen reduzieren sich nach der Studie „Effiziente Wassernutzung im Ackerbau Nordost-Niedersachsens Möglichkeiten zur Anpassung an den prognostizierten Klimawandel“ aus dem Jahre 2011 beauftragt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Winter um 69 % und im Frühjahr um 52 %. Nach dieser Studie fällt die klimatische Wasserbilanz für Getreide in der Anbauzeit vom April bis Juni an allen untersuchten Standorten negativ aus. Zeitgleich entnehmen die Landwirte immer mehr Grundwasser durch die Ausweitung der Feldberegnung über immer längere Perioden (ähnlich von Haaren in: Bewertung des Wasserverbrauchs im landwirtschaftlichen Ackerbau unter Berücksichtigung des Klimawandels, Uelvesbüll 2016).

Dem Wasserkörper Ilmenau Lockergestein rechts kann kaum mehr Wasser entnommen werden, als das bereits geschieht. Die Neubildung des Grundwassers fällt dort schwach aus, die Entnahmemengen sind relativ hoch. Nach dem Trockenjahr 2018 hat sich das Grundwasser noch  nicht wieder erholt. Das von Meteorologen u.a. des DWD im April 2019 befürchtete weitere Trockenjahr 2019 könnte die Folgen für die Vegetation verschlimmern. 2018 vertrocknete das Getreide, 2019 die Wälder. Der Regen dieser Tage hebt die besorgniserregende Tendenz nicht auf.

Wir wollen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit auch unsere Kinder in ausreichemden Umfang sauberes Wasser haben. Andere Landkreise sind deutlich weiter, während unser eigener Landkreis deutlichen Nachholbedarf hat.

Die Feldberegnung ist im Landkreis ohne Berücksichtigung der Stadt Lüneburg der mit Abstand größte Wasserverbraucher. Von jährlich etwa 31 Mio. m³/a werden ca. 18,5 Mio. m³/a allein für die Feldberegnung verwendet. Beregnungskanonen haben schon bei normalen Verhältnissen einen Wasserverlust von bis zu  20%, also werden etwa 3,7 Mio m³/a allein im Ankreis Lüneburg vermeidbar entnommen.¶ 

Dies vorausgeschickt begründen wir den Antrag zu 1:

Die unter 1 genannten Geräte verwenden eine Jahrzehnte alte in besonderem Maße uneffektive Technik. Sie entspricht nach unserer Auffassung nicht mehr guter fachlicher Praxis der Landwirtschaft. Gerade bei einer Beregnung tagsüber verdunstet ein nicht tragbarer Anteil des Wassers, bevor er von den Pflanzen aufgenommen werden kann. Als Referenz können hier die Beratungsangebote in den Wasserschutzgebietsflächen dienen.

Der Landkreis Lüneburg hat mit Ausnahme des Elbmarschlandes strukturellen Wassermangel, insbesondere im Osten des Kreisgebiets. Es ist daher sinnvoll und erforderlich, gemäß der Studie „Effiziente Wassernutzung im Ackerbau Nordost-Niedersachsens Möglichkeiten zur Anpassung an den prognostizierten Klimawandel“ aus dem Jahre 2011 und den Erfahrungen des Aquarius Projekts aus dem Jahr 2012 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Wassereffizienz im Ackerbau deutlich zu steigern.

Vieles davon wollen wir nicht ordnungsbehördlich vorgeben, weil wir am guten Beispiel des Nachbarkreises sehen, dass die Landwirte zur Kooperation bereit sind. Wir stehen gleichzeitig in der Verantwortung, jetzt die Wasserentnahme zu begrenzen, damit nicht weiter Bäche trocken fallen und die Trinkwassergewinnung langfristig gesichert wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass knappe Grundwasserreserven vergeudet werden.

Die betroffenen Landwirte sollen ihre Ernten weiter sichern. Sie können auch künftig im erforderlichen Umfang beregnen dürfen, indem sie z.B. Kreiselberegnungsmaschinen einzusetzen, möglichst kombiniert mit einzelgesteuerten Beregnungsdüsen, oder eine gleichwertige Technik.

Wer nicht oder nicht kurzfristig in zeitgemäße Technik investieren kann, soll zur sparsamen Wassernutzung beitragen, indem er nur abends und nachts beregnet. So handhabt es der benachbarte Landkreis Lüchow-Dannenberg einvernehmlich mit den Landwirten mit dem freiwilligen Beregnungsverzicht seit 2018.

Dazu der Bauernverband: „Der freiwillige Beregnungsverzicht 2018 hat in der Diskussion zur Wasserentnahme 2018 sehr positiv nachgewirkt. Sowohl vom Landkreis Lüchow Dannenberg als auch vom Umweltministerium wurde dies mehrfach lobend erwähnt und es ist der Landwirtschaft damit gelungen, eine Allgemeinverfügung zu umgehen.“

Hat der Landkreis Lüneburg schon einmal über eine Allgemeinverfügung nachgedacht?

Weiter der Bauernverband:

„So schmerzlich es für Sie als Ackerbauer ist, die Kulturen leiden zu sehen und damit auch wirtschaftliche Einbußen in Kauf zu nehmen: Die durchschnittlich im Einzeljahr zur Verfügung stehende Wassermenge darf nach dem beregnungsintensiven Jahr 2018 in diesem Jahr nicht wieder überzogen werden. Jeder Betrieb sollte anhand seiner wasserrechtlichen Erlaubnis (oder der des Verbandes) und seiner bewirtschafteten Fläche seine zur Verfügung stehende Wassermenge genau kennen. Bitte versuchen Sie, mit dieser Menge auszukommen!

Trotz des extremen Jahres 2018 mit den hohen Wasserentnahmen sind die meisten Betriebe mit Feldberegnung mit ihrer Beregnungsmenge im 10-jährigen Bilanzzeitraum ausgekommen und sind wirtschaftlich und ökonomisch sowie nachhaltig gut mit dem Betriebsmittel Wasser umgegangen. Das muss auch in Zukunft so sein, weil wir als Landwirte mit der Natur wirtschaften und auch die Auswirkungen unseres Handelns auf den Wasserhaushalt bedenken müssen. 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte zuvor aufgrund einer Trockenheit im Sommer 2015 das landwirtschaftliche Beregnen unabhängig von der Art der eingesetzten Geräte zeitlich eingeschränkt. Die hier unter Ziffer 1 ordnungsbehördlich beantragte Maßnahme bleibt dahinter zurück, weil sie nur eine bestimmte besonders ineffektive Beregnungsmethode betrifft, bei der seit langem bekannt ist, dass ein nicht hinnehmbarer Teil des Wassers vor der ersten Bodenberührung verdunstet.

Die in Ziffer 2 angestrebte Vereinbarung ist langfristig angelegt. Wir möchten das erfolgreiche und zukunftsweisende  Modell des Nachbarlandkreises mit moderner Bewässerungstechnik verbinden und in der modifizierten Fassung übernehmen.

Die in Lüchow-Dannenberg klar eingeforderte und dann auch mögliche positive Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft wünschen wir uns auch für Lüneburg.

Mit freundlichen Grüßen  

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzende
 

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