Vorlage - 2019/069
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Sachlage:
Mit Beschlusslage zum Antrag zur Einrichtung des LSG ist die sofortige Sicherung und Unterschutzstellung gem. BNatSchG gegeben. Der Schutzbereich ergibt sich nach kartographischer Darstellung gem. Anlage.
Im Weiteren ergibt sich daraus die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet des Landeskreises Lüneburg und wird unter Anpassung der Verordnung mit dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Lüneburger Landwehr“ im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg verbunden.
Folgende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg“ wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag erlassen. Die Verordnung beruht auf §§ 14,19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds.GVBl. 2010, S. 104) und § 26 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der letztgültigen Fassung. Die zeichnerische Bestimmung des Landschaftsschutzgebietes in Karten gem. § 14 Abs.4 NAGBNatSchG ist der Übersichtskarte (M: 1:50.000 vom 18.6.2018) als Anhang zu entnehmen.
Begründung:
Die Sicherung des Gebietes dient dem Klima- und den Artenschutz. Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen