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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/069  

Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.02.2019 (Eingang: 18.02.19) zum Thema "Landschaftsschutzgebiet"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Fraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.03.2019    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
04.03.2019 
Sitzung des Kreistages abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:
Keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Nahrstedt,

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) im Westen der Hansestadt Lüneburg sowie im nördlichen Bereich der Gemeinde Reppenstedt (SG Gellersen) sowie im Südosten der Gemeinde Vögelsen (SG Bardowick).
 

ALLRIS net Ratsinformation

Sachlage:

Mit Beschlusslage zum Antrag zur Einrichtung des LSG ist die sofortige Sicherung und Unterschutzstellung gem. BNatSchG gegeben. Der Schutzbereich ergibt sich nach kartographischer Darstellung gem. Anlage.

Im Weiteren ergibt sich daraus die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet des Landeskreises Lüneburg und wird unter Anpassung der Verordnung mit dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Lüneburger Landwehr“ im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg verbunden.

Folgende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg“ wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag erlassen. Die Verordnung beruht auf §§ 14,19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds.GVBl. 2010, S. 104) und § 26 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der letztgültigen Fassung.                                                                                                                                                                 Die zeichnerische Bestimmung des Landschaftsschutzgebietes in Karten gem. § 14 Abs.4 NAGBNatSchG ist der Übersichtskarte (M: 1:50.000 vom 18.6.2018) als Anhang zu entnehmen.

Begründung:

Die Sicherung des Gebietes dient dem Klima- und den Artenschutz. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

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