Vorlage - 2019/036
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Nr. | Name | ||||
1 | Anlage_Schlussbericht des RPA zum Jahresabschluss 2016 (960 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
- Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2016 in Höhe von 3.330.711,58 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
- Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Sachlage:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 am 11.09.2017 festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses 2016 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 2017/296).
Über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 3.330.711,58 Euro ist vom Kreistag ein entsprechender Beschluss zu fassen. Solange noch alte Sollfehlbeträge des kameralen Verwaltungshaushaltes vorhanden sind, müssen Überschüsse dafür verwendet werden, diese abzubauen. Erst wenn die kameralen Sollfehlbeträge vollständig „getilgt“ sind, dürfen Jahresüberschüsse anderweitig verwendet werden (Deckung doppischer Fehlbeträge oder Zuführung zu Überschussrücklagen).
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Landrats gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entgegenstehen.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird.
Stellungnahmen zu Prüfungshinweisen (PH) sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich, wenn sie anerkannt und beachtet werden.
Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt. Erforderliche Korrekturen wurden inzwischen vorgenommen.
Hinweis zu PH 10/01, Gliederungs-Nr. 3.4.2 (S. 32 Schlussbericht)
Die Abwicklung der Förderpraxis wird regelmäßig, auch unter Einschaltung der politischen Gremien sowie der Hauptverwaltungsbeamten, überprüft. Im Jahr 2017 wurde die Förderrichtlinie für den kommunalen Strukturentwicklungsfonds zuletzt überarbeitet und aktualisiert.
Die Begrenzung des Förderzeitraums ist sicherlich ein probates Mittel, um eine angemessene Abwicklung gewährter Investitionszuschüsse zu erwirken. Insofern bedienen sich überregionale und bundesweite Fördermittelgeber sowie die EU auch dieser Praxis.
Im Strukturentwicklungsfonds ist der Fördermittelgeber aber der Landkreis Lüneburg und der Fördermittelempfänger zumeist eine kreisangehörige Kommune. Daher hat der Landkreis erstens selbst ein erhebliches Interesse an der Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Zweitens widersprechen die Grundgedanken der Infrastrukturfonds (u. a. Ausgleich für finanziell benachteiligte Kommunen) einer solchen Regelung erheblich.
Im Jahresabschluss 2018 konnten Teilansätze des Strukturentwicklungsfonds identifiziert werden, die nicht durch Förderbescheide gebunden sind. Diese Mittel werden als Haushaltsrest übertragen. Weiterhin wurden ab dem Haushaltsjahr 2019 die Ansätze des investiven Strukturentwicklungsfonds um 100.000 Euro erhöht und parallel im Ergebnishaushalt um 100.000 Euro reduziert. Durch diese Maßnahmen wird das weitere Aufwachsen der Rückstellungen künftig begrenzt, bzw. die Rückstellung zurückgeführt.