Vorlage - 2019/031
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Sachlage:
In der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses vom 22.11.2018 ist u.a. beschlossen worden, Planungsmittel in Höhe von 700.000,- € für die Wiederaufnahme der Brückenplanung einer festen Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau im Wirtschaftsplan 2019 des SBU zu veranschlagen.
Für die Begleitung der weiteren Planungsschritte ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, dessen Beauftragung jedoch aufgrund des Auftragsvolumens EU-weit auszuschreiben ist.
Um eine rechtssichere, EU-weite Ausschreibung realisieren zu können, sollte eine auf Vergabeverfahren spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden.
Zwischenzeitlich ist hierfür die Rechtsanwaltskanzlei DAGEFÖRDE aus Hannover beauftragt worden. Ein entsprechendes Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner der Kanzlei hat am 18.01.2019 stattgefunden.
Mit der Samtgemeinde Elbtalaue, die derzeit für den Neubau von Hochwasserschutzmaßnahmen bei Neu Darchau ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet, hat am 27.11.2018 ein Informationsaustausch stattgefunden. Die Samtgemeinde hat dieselbe Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausschreibung ihrer Planungsleistungen beauftragt.
Am 18.02.2019 findet ein Abstimmungsgespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, Herrn Dehde, statt.
Die weiteren Verfahrensschritte werden in der Sitzung erläutert.