Vorlage - 2019/010
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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 271-000 Volkshochschule, Position 18: Transferaufwendungen in Höhe von 150.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 05.02.2019:
Der überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 271-000, Volkshochschule, Pos. 18: Transferaufwendungen in Höhe von 90.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Sachlage:
Um ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsgeschehen gerecht werden zu können, bietet die Bildungs- und Kultur GmbH (BuK) zahlreiche Sprach- und Integrationskurse an.
Für diese Kurse war es unabdingbar, schnell eine gewisse Infrastruktur in Form von Personal- und Raumressourcen aufzubauen. Um dies sicherzustellen, haben die Kursleitenden feste Arbeitsverträge erhalten, und es wurden in erheblichem Umfang dafür benötigte Unterrichtsräume angemietet.
In 2018 ist die Zahl der Kursteilnehmenden gesunken. Dies führt zu geringeren Erträgen als erwartet. Gleichzeitig sinken die Aufwendungen. Dies jedoch nicht in gleichem Umfang, da sich die Infrastruktur nicht kurzfristig an den gesunkenen Bedarf anpassen lässt.
Inwieweit sich die in 2018 prognostizierten Risiken konkretisiert haben, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Um die BuK ggf. in diesem Rahmen unterstützen zu können, bildet der Landkreis Lüneburg zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 eine Rückstellung von 150.000 Euro.
Der Betrag gelangt nur unter der Voraussetzung zur Auszahlung, dass sich auch die Hansestadt Lüneburg als Mitgesellschafterin im gleichen Umfang an einer Verlustdeckung beteiligt.
Rückstellungen sind zu Lasten des Haushaltsjahres zu bilden, in dem ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aufgrund der oben genannten Situation zeichnen sich bei der BuK in 2018 konkrete Verluste ab. Die Entstehungsursache für eine eventuell erforderlich werdende Abdeckung dieser Fehlbeträge ist daher dem Haushaltsjahr 2018 zuzurechnen. Auch ein sachlicher Grund für die Übernahme der Fehlbeträge durch den Landkreis Lüneburg als Gesellschafter der BuK, nämlich die Verhinderung einer wirtschaftlichen Schieflage, liegt vor. Die überplanmäßige Aufwendung ist somit sachlich und zeitlich unabweisbar.
Die Deckung des Mehraufwandes ist aufgrund von Mehrerträgen beim Produkt 611-000 "Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen" gewährleistet.
Ergänzende Sachdarstellung vom 05.02.2019:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Hochrechnung der BuK ergibt sich für das Jahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 173.000 Euro. Ausgehend von einer Beteiligung von Stadt und Landkreis Lüneburg an der Verlustdeckung in gleichem Umfang bildet der Landkreis Lüneburg zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 eine Rückstellung in Höhe von 90.000 Euro (anstelle einer bislang vorgesehenen Rückstellung in Höhe von 150.000 Euro).