Vorlage - 2018/348
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Sachlage:
- Betriebsabrechnung 2017 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2017 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd.
512,9 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2015 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein positives Gesamtergebnis von rd. 228,8 T€, welches auf 2019 vorzutragen ist.
- Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2019
Die derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren, welche in 2017 um plus 4,6 % angepasst worden sind, gelten für eine einjährige Kalkulationsperiode vom 01.01.2018 bis 31.12.2018. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Mit den jahresbezogenen Ergebnissen aus der Prognose des laufenden Jahres 2018 in Höhe von minus 80,0 T€ sowie aus der Gebührenbedarfsrechnung 2019 in Höhe von minus 261,0 T€ sind bei vorsichtiger kaufmännischer Planung Annahmen über wesentliche außerbetriebliche, mit Unsicherheit behaftete Parameter getroffen worden. Der Vortrag aus 2017 in Höhe von 229 T€ sowie dessen Verzinsung führen zu einem Gesamtergebnis der Betriebsabrechnung für 2019 von minus 26 T€.
Eine Anpassung der Gebührensätze, um dieses geplante Ergebnis bereits in 2019 durch eine
Gebührenanpassung auszugleichen, ist aufgrund der Höhe der Kosten für diese Anpassung nicht wirtschaftlich.
Der Verwaltungsrat der GfA hat in seiner Sitzung am 13.11.2018
- die Betriebsabrechnung 2017 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis genommen und
- der Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2019 zugestimmt.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.