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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/328  

Betreff: Betreuung von Asylbewerbern (Flüchtlingssozialarbeit) (im Stand der 5. Aktualisierung vom 01.08.2024)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schäfer, Christopher
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Stabel, Erika
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
13.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
13.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
17.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
14.12.2020    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.10.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2018-328 Anlage Finanzierungspläne 2021  
2018-328 Anlage AWOSOZIAL LG 2022 LK  
2018-328 Anlage Diakonie 2022  
2018-328 Anlage AWO 2023  
2018-328 Anlage Diakonie 2023  
Finanzplan AWO 2024  
Finanzplan Diakonie 2024  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Finanzierungsplan 2020 (13.11.2019)

      Finanzierungsplan 2021 (17.11.2020)

      Finanzierungspläne 2022 (05.10.2021)

      Finanzierungspläne 2023

      Finanzplan AWO 2024

      Finanzplan Diakonie 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2018-328 Anlage Finanzierungspläne 2021 (800 KB)      
Anlage 3 3 2018-328 Anlage AWOSOZIAL LG 2022 LK (524 KB)      
Anlage 4 4 2018-328 Anlage Diakonie 2022 (28 KB)      
Anlage 5 5 2018-328 Anlage AWO 2023 (508 KB)      
Anlage 6 6 2018-328 Anlage Diakonie 2023 (73 KB)      
Anlage 7 7 Finanzplan AWO 2024 (82 KB)      
Anlage 8 8 Finanzplan Diakonie 2024 (251 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag vom 13.11.2018:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Lebensraum Diakonie e.V. und der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 28.819,22 € zur Cofinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 26.09.2019:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Lebensraum Diakonie e.V. und der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 28.107,98 € zur Cofinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 02.11.2020:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Lebensraum Diakonie e.V. und der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 37.443,58 € zur Cofinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 20.09.2021:

Der Landkreis Lüneburg gewährt der Arbeiterwohlfahrt Lüneburg und dem Lebensraum Diakonie e.V. für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 34.576,99  € zur Cofinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 03.11.2022:

Der Landkreis Lüneburg gewährt der AWOSOZIALe Dienste Lüneburg GmbH und dem Lebensraum Diakonie e.V. für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 34.721,77 € zur Co-Finanzierung des Projekts Flüchtlingssozialarbeit.

 

Beschlussvorschlag vom 01.08.2024:

Der Landkreis Lüneburg gewährt der AWOSOZIALe Dienste Lüneburg GmbH und dem Lebensraum Diakonie e.V. für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 16.987,69 zur Co-Finanzierung des Projekts Flüchtlingssozialarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage vom 13.11.2018:

Der Lebensraum Diakonie e.V. und die Arbeiterwohlfahrt AWOSoziale Dienste gGmbH beabsichtigen, das im Jahr 2014 begonnene Projekt zur Flüchtlingssozialarbeit auch in 2019 fortzuführen. Das Projekt soll personell mit vier Halbtagskräften besetzt sein. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln des Landes Niedersachen. Die Höhe der Landesfinanzierung beträgt ca. 79 % der Gesamtkosten, so dass der Landkreis Lüneburg ca. 21 % der Gesamtkosten zu tragen hätte.

In den Vorjahren belief sich der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg auf:

 

      2014: 15.000,00 €

      2017: 15.639,04 €

      2015: 24.950,00 €

      2018: 16.361,48 €

      2016: 17.795,06 €

 

 

Das Projekt ist in eine gewachsene Gesamtstruktur eingebunden, die sich aus der Betreuung der Sozialraumträger bzw. gemeindlichen Sozialarbeiter, der Kulturmittler, der Sprach- und Integrationskurse, der Arbeit des Bildungs- und Integrationsbüros sowie aus der zur Beschlussfassung anstehenden Flüchtlingssozialarbeit zusammensetzt.

 

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2019.

Die Finanzierung des Zuschusses kann, wie in den Vorjahren auch, aus vorhandenen Haushaltsmitteln sichergestellt werden

 

 

Sachlage vom 26.09.2019:

Das Projekt zur Flüchtlingssozialarbeit von Lebensraum Diakonie e.V. und Arbeiterwohlfahrt AWOSoziale Dienste gGmbH soll auch im Jahr 2020 fortgeführt werden. Das Projekt ist personell mit einer Vollzeit- und zwei Halbtagskräften besetzt. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln des Landes Niedersachen. Die Fördersumme beträgt insgesamt 110.000,00 €. Die Höhe der Landesfinanzierung beträgt ca. 80 % der Gesamtkosten, so dass der Landkreis Lüneburg ca. 20 % der Gesamtkosten zu tragen hätte.

 

In den Vorjahren belief sich der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg auf:

 

 2014: 15.000,00 €

 2017: 15.639,04 €

 2015: 24.950,00 €

 2018: 16.361,48 €

 2016: 17.795,06 €

2019: 28.819,22 €

 

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2020.

Die Finanzierung des Zuschusses kann, wie in den Vorjahren auch, aus vorhandenen Haushaltsmitteln sichergestellt werden.

 

Die Finanzierungspläne des Projekts sind als Anlage beigefügt.

 

Sachlage vom 02.11.2020:

Der Lebensraum Diakonie e.V. und die Arbeiterwohlfahrt AWOSoziale Dienste gGmbH beantragen zur Fortführung des Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit im Jahr 2021 einen Zuschuss des Landkreises Lüneburg in Höhe von insgesamt 37.443,58 € (AWO 9.743,58 €, Lebensraum Diakonie 27.700,00 €).

 

In diesem Projekt werden alle Einheits- und Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg betreut. Der finanzielle Aufwand beträgt ca. 147.500,00 €, an denen sich der Landkreises Lüneburg mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 37.400,00 € beteiligt.

 

Die Steigerung der Kosten für das Projekt in den Jahren 2019 und 2021 ist zu großen Teilen auf gestiegene Personalkosten zurückzuführen.

 

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2021.  

Die Finanzierung des Zuschusses kann aus vorhandenen Haushaltsmitteln sichergestellt werden.

Die Finanzierungspläne des Projekts für das Jahr 2021 sind als Anlage beigefügt.

 

Sachlage vom 20.09.2021:

Um das Projekt Flüchtlingssozialarbeit auch im Jahr 2022 fortführen zu können, beantragen sowohl Lebensraum Diakonie e.V. also auch Arbeiterwohlfahrt AWOSoziale Dienste gGmbH einen Zuschuss durch den Landkreis Lüneburg in Höhe von insgesamt 34.576,99  (AWO 10.076,99 €, Lebensraum Diakonie 24.500,00 €).

 

Die Betreuung dieses Projekts erfolgt in allen Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg. Der finanzielle Aufwand beträgt ca. 149.600,00 €, hieran beteiligt sich der Landkreises Lüneburg mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 35.000,00 €.

 

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2022.  

Die Finanzierung des Zuschusses kann aus vorhandenen Haushaltsmitteln sichergestellt werden.

Die Finanzierungspläne des Projekts für das Jahr 2022 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 03.11.2022:

Um das Projekt Flüchtlingssozialarbeit über das Jahr 2022 hinaus fortführen zu können, beantragen sowohl Lebensraum Diakonie e.V. als auch AWOSOZIALe Dienste eine Förderung durch den Landkreis Lüneburg. Der Förderbedarf beläuft sich auf insgesamt 34.721,77 € (AWOSOZIALe Dienste 10.221,77 €, Lebensraum Diakonie 24.500,00 €).

 

Die Betreuungen im Rahmen dieses Projekts erfolgen in allen Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg. Der finanzielle Gesamtaufwand beträgt rd. 158.000,00 €, hieran beteiligt sich das Land Niedersachsen mit 110.000,00 €. Der Landkreis Lüneburg würde mit einem Zuschuss von ca. 35.000,00 einen Förderanteil des Projekts mit 22% tragen.

 

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2023. Die Finanzierung des Zuschusses ist in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

Die Finanzierungspläne der beiden Träger des Projektes für das Jahr 2023 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 01.08.2024:

Um das Projekt Flüchtlingssozialarbeit über das Jahr 2023 hinaus fortführen zu können, beantragen sowohl

Lebensraum Diakonie e.V. als auch AWOSOZIALe Dienste eine Förderung durch den Landkreis Lüneburg.

Der Förderbedarf beläuft sich auf insgesamt 16.987,69 (AWOSOZIALe Dienste 10.448,17, Lebensraum

Diakonie 6.539,52).

 

Die Betreuungen im Rahmen dieses Projekts erfolgen in allen Gemeinden und Samtgemeinden des

Landkreises Lüneburg. Der finanzielle Gesamtaufwand beträgt rd. 137.000,00 €, hieran beteiligt sich das

Land Niedersachsen mit 119.000,00 €. Der Landkreis Lüneburg würde mit einem Zuschuss von ca.

17.000,00 € einen rderanteil des Projekts mit 13% tragen.

 

Die Finanzierung des Zuschusses ist in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt.

 

Die Finanzierungspläne der beiden Träger des Projektes für das Jahr 2024 sind dieser Vorlage als Anlage

beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

16.987,69 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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