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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/146  

Betreff: Antrag von KTA Kruse-Runge (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) vom 27.04.2018 (Eingang: 30.04.2018); Flächenerwerb für Natura 2000 und weitere Naturschutzmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Kruse-Runge, Petra
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zurückgestellt   
15.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:
Keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Beratung.

Sehr geehrter Herr Landrat,

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landkreis auf, ein Flächenreservoir für Naturschutz anzulegen. Wir beantragen:

Der Landkreis Lüneburg erwirbt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 zunächst begrenzt bis zum Jahr 2027 jährlich 100 ha Fläche im Kreisgebiet Naturschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten (HQ 100), auf Moorböden und Böden mit weniger als 20 Bodenpunkten sowie Biotopverbundflächen bzw. im Zusammenhang mit dem überregionalen Biotopverbund zum dauerhaften Schutz der Natur.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

Wir steuern unmittelbar auf eine beispiellose ökologische Katastrophe zu, regional spürbar als eine Vernichtung der Insekten- und Vogelbestände (Göttinger Tageblatt vom 10.8.2017, „Weniger Insekten, weniger Vögel“ oder DIE ZEIT 44 vom 26.10.2017 „Die Wahrheit auf sechs Beinen“).

Alle führenden Forscher sagen: Wir haben nur noch zwischen fünf und acht Jahre Zeit (LZ vom 26.3.2018). Zahlreiche Fachleute wie Josef Reichhoff, em. Leiter der Zoologischen Staatssammlung der TU München (Süddeutsche Zeitung vom 28.3.2018, „Verdrängt, vergiftet, erschossen“); Professor Peter Berthold, em. Direktor des Max Planck Instituts Ornithologie Radolfzell (Chrismon 4/18, viele Vögel sind nicht mehr) weisen eindringlich darauf hin, dass der Wildtierbestand in Deutschland kaum bemerkt zugrunde geht.

Niedersachsen hinkt bei der Ausweisung der Natura-2000 Schutzgebiete, die nicht nur geeignete Lebensräume sein müssen, sondern auch für den Arterhalt geeignete Lebensräume schaffen könnten hinterher. Niedersachsen hat weniger als die Hälfte der Schutzgebiete ausgewiesen, obwohl das auszuweisende Volumen seit den 90 er Jahren bekannt ist. Die frühere CDU/FDP Regierung hatte die Zuständigkeit auf die Landkreise verlagert. Die erfüllten die Forderung der letzten Landesregierung nicht. Nun droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Es besteht als auch aus der Perspektive einer Verwaltung Handlungsbedarf.

Der Landkreis Lüneburg unternimmt zu wenig gegen den galoppierenden Artenschwund, weil er im positiven Sinne nur auf Projekte setzt, in denen Flächen kurzfristig vorübergehend in einem Nebenaspekt dem Naturschutz bereitgestellt werden sollen.

Das zeigt keine Wirkung, weil jeder angelegte Blühstreifen nach Ablauf der Förderzeit wieder mit Glyphosat und Neonikotiden zum konventionell/industriell genutzten Acker rückgewandelt wird. Das ist zu wenig, weil nicht dauerhaft.

Auch das jüngste Blühprojekt BeNe (LZ vom 20.3.2018) ist nur auf 5 Jahre angelegt, auf den rechts-elbischen Bereich beschränkt, überdies mit nur 4, 22 € pro ha und Jahr dramatisch unterfinanziert.

Im negativen Sinne setzt der Landkreis der zunehmenden Vermaisung, dem Verschwinden der Weidetierhaltung und jeglicher extensiver Grünlandbewirtschaftung nichts entgegen als hilflose Gesten wie die Aufforderung zur verstärkten Schwarzwildbejagung. Das ist zu wenig, weil nicht auf die Ursachen bezogen.

Wer Biotopschutz betreiben will, muss dazu dauerhaft Flächenerhalt finanzieren. Wer dazu nicht bereit ist, duldet die Zerstörung unserer Zukunft und der Zukunft unserer Kinder.

Andere Landkreise im näheren Umfeld sind da deutlich weiter, haben mit Naturschutzstiftungen (Heidekreis) schon seit 10 Jahren einen finanziell autarken Vermögensfonds aufgelegt, der die Flächen vor den Begehrlichkeiten künftiger Projektreitergenerationen wirkungsvoll schützt. Zugleich unterstützt die Stiftung durch das Angebot an Ausgleichs- und Ersatzflächen Wirtschaftsförderung.

Auch der Landkreis Harburg praktiziert diese fortschrittliche Form des Naturschutzes, wenn auch ausbaufähig.

Der eher konservativ ausgerichtete Landkreis Uelzen baut eine Naturschutzstiftung auf.

Anfragen zum Flächenbestand des Landkreises für Naturschutz wurden ausweichend beantwortet. Die Vorlage 2018/071 eröffnet keinen Datenzugriff, der ein benchmark der Bemühungen anderer Landkreise mit dem Verwaltungsstatus in Lüneburg, den wir bei Haushaltsberatungen schon gerügt haben, ermöglicht. Es ist aus dem in der Vorlage dargestellten Tool weder erkennbar, noch dauerhaft ermittelbar, wie groß die Flächen sind, die der Landkreis seiner Pflichtaufgabe Naturschutz gewidmet hat. Nach der Anlage der kreiseigenen Naturschutzflächen Stand 23.02.2018 handelt es sich nur um weniger als 200 ha, bei 3.000 km² Kreisfläche. Das ist zu wenig.

Wir haben dringenden Handlungsbedarf.

Die Rechtsform der Naturschutzstiftung ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsformen, in denen der Flächenpool betreiben werden könnte. Ob das Ziel des dauerhaft gesicherten Flächenpools durch eine Anstalt öffentlichen Rechts, eine GmbH, eine Stiftung oder eine andere Rechtsform optimal zu erreichen ist, sollte die Verwaltung sachkundig prüfen und im Vorschlag ausführlich begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzende

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