Vorlage - 2018/140
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
Randstreifen für die Artenvielfalt zurückgewinnen
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt mit Hilfe von Geoinformationssystemen und vorhandene Datengrundlagen (z.B. Liegenschaftskarten, Luftbilder) zu dokumentieren an welchen Stellen kommunale Wegeseitenränder durch landwirtschaftliche Nutzung verloren gegangen sind und diese Informationen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
Die kreisangehörigen Gemeinden werden gebeten diese Daten vor Ort zu überprüfen und möglichst gemeinsam mit den Landwirten Lösungen zu entwickeln, wie diese Flächen wieder für den Naturhaushalt und den Artenschutz reaktiviert werden können.
Sachlage:
Begründung:
Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Beratung
In den letzten 25 Jahren ist die Zahl der Insekten massiv zurückgegangen. Das trifft auch alle heimischen Bienenarten, deren Rückgang nicht nur ökologische sondern auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen durch deren zurückgehende Bestäubungsleistung in der Landwirtschaft hat. Gesichert ist inzwischen, dass der drastische Rückgang vieler Insektenarten ursächlich für eine ebenfalls stark zurückgehenden Vogelpopulation ist (s.a. LZ vom ) .
Vielfältig strukturierte Wegeseitenränder können neben Funktionen für die Naherholung und die Biotopvernetzung auch eine herausgehobene Rolle für die Artenvielfalt spielen. Viele Wegerandstreifen befinden sich im öffentlichen Eigentum, vor allem an Gemeindewegen. Nicht selten werden Randstreifen aber zusammen mit dem angrenzenden Flurstück landwirtschaftlich mitgenutzt und sind so im Laufe der letzten Jahrzehnte nach und nach verschwunden.
Der Kreisnaturschutzbeauftragte Axel Schlemann hat in seinem abschließenden Vortrag in der Sitzung des Umweltausschusses vom Mai 2017 darauf hingewiesen, dass die im Eigentum der Gemeinden befindlichen Wege-Seitenstreifen tatsächlich von den Landwirten untergepflügt oder anderweitig landwirtschaftlich genutzt werden. Das Problem ist seit langem bekannt, wurde auch vom NABU bereits mehrfach angesprochen. Herr Schlemann regte die Beauftragung und Projektsteuerung einer kreisweiten Überprüfung der Grenzen auf Grundlage von Katasterdaten und Luftbildauswertungen, ggf. vor-Ort-Recherche an. Diese Anregung greifen wir hiermit auf. Rechtlich sind eigentlich insbesondere die Gemeinden zum Handeln verpflichtet.
Hierbei soll der Landkreis sie unterstützen.
Der Umgang mit Geoinformationssystemen und den geeigneten Kataster- oder Feldblockdaten und Luftbildaufnahmen erfordert neben der notwendigen Soft- und Hardware auch gewisse Kenntnisse in der Datenverarbeitung. Auch wenn sich die meisten Wegeseitenränder an gemeindeeigenen Wegen befinden ist es daher sinnvoll diese Arbeiten für das Kreisgebiet zentral zu erledigen und die Ergebnisse den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
Der Kreistag hat mit dem Haushalt 2018 als Ziel verabschiedet:
„Um dem massiven Insektensterben und dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, werden umgehend Maßnahmen zum Erhalt der verbliebenen Lebensräume, zu deren Vernetzung und zur Entwicklung von Lebensräumen ergriffen.“
Die Umsetzung dieses Antrags ist erforderlich um dieses, vom Kreistag gesetzte Ziel zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kruse-Runge
Fraktionsvorsitzende