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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/367  

Betreff: Haushalt 2018 Fachdienst 54 - Jugend und Familie
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mittendorf, Gudrun
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Martin, Regina
Produkte:18. 54 Jugend und Familie
 18.2. 242-000 Schüler-BAföG
 18.3. 341-000 Unterhaltsvorschussleistungen
 18.4. 343-000 Gesetzliche Betreuung
 18.5. 363-540 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft u. Beistandschaften
 18.6. 363-620 Elterngeld und Betreuungsgeld
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.11.2017 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2018  

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2018 – Fachdienst 54 (für die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2018 (713 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Bericht – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung legt in der Anlage die Übersicht über den Haushaltsplan 2018 für den Fachdienst Jugend und Famlie (54) vor.

 

Der Teilhaushalt für den gesamten Fachdienst 54 weist nur eine gravierende Änderung aus und zwar zum Produkt 341-000/Unterhaltsvorschuss:

 

Bis zum 30.06.2017 wurde Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und in dieser Zeit für max. 72 Monate gezahlt.

 

Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde zum 01.07.2017 wie folgt geändert:

Die zeitliche Begrenzung auf 72 Monate entfällt. Unterhaltsvorschuss wird von der Geburt bis zur Volljährigkeit gezahlt. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

 

-          Das Kind erhält keine SGB II-Leistungen oder die Hilfebedürftigkeit wird durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden oder

-          der betreuende Elternteil verfügt über Einkommen von mindestens 600 €.

 

Am 30.06.2017 gab es 432 laufende Zahlfälle. Bis zum 01.11.2017 wurden 421 neue Anträge gestellt. Ende 2017 wird mit 860 Zahlfällen gerechnet. Bisher hielten sich Einstellungen und Neuanträge in etwa die Waage mit der Folge einer konstanten Zahl an Zahlfällen. Aufgrund Wegfalls der zeitlichen Begrenzung wird es keine Einstellungen nach 72 Monaten mehr geben. Das wird zu einem kontinuierlichen Anstieg der Zahlfälle führen.

 

Bis zum 30.06.2017 betrug der durchschnittliche  Leistungsbetrag (1. und 2. Altersstufe) 175,50 €/Monat. Ab 01.01.2018 wird er 210,67 €/Monat (1. bis 3. Altersstufe) betragen. Es verdoppelt sich also nicht nur die Fallzahl, es erhöht sich auch der Leistungsbetrag pro Fall.

 

Bisher hatte unsere Unterhaltsvorschusskasse im Hinblick auf den Rückgrifferfolg eine führende Position in Niedersachsen. Die Rückholung ausgezahlter Vorschussbeträge überschritt in den letzten Jahren kontinuierlich die wichtige 30 % Marke. Ab 30 % tragen die Kommunen keinen Eigenanteil an den Transferleistungen. Zum 30.09. betrug die durchschnittliche Rückholquote für 2017 nur noch 22,98 % (im September = 8,28 %). Dies ist der notwendigen Verlagerung der Arbeit auf Bewilligung der Neuanträge geschuldet. Zeit für Rückholung war nicht verfügbar. Die Höhe der Rückholquote korrespondiert mit der Personalressource.  Für 2018 wird als Ziel 20 % angestrebt.

 

Zu den einzelnen Produkten wird in der Sitzung mündlich von der Verwaltung vorgetragen.

 

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