Vorlage - 2017/367
|
|
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2018 (713 KB) |
Sachlage:
Die Verwaltung legt in der Anlage die Übersicht über den Haushaltsplan 2018 für den Fachdienst Jugend und Famlie (54) vor.
Der Teilhaushalt für den gesamten Fachdienst 54 weist nur eine gravierende Änderung aus und zwar zum Produkt 341-000/Unterhaltsvorschuss:
Bis zum 30.06.2017 wurde Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und in dieser Zeit für max. 72 Monate gezahlt.
Das Unterhaltsvorschussgesetz wurde zum 01.07.2017 wie folgt geändert:
Die zeitliche Begrenzung auf 72 Monate entfällt. Unterhaltsvorschuss wird von der Geburt bis zur Volljährigkeit gezahlt. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind erhält keine SGB II-Leistungen oder die Hilfebedürftigkeit wird durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden oder
- der betreuende Elternteil verfügt über Einkommen von mindestens 600 €.
Am 30.06.2017 gab es 432 laufende Zahlfälle. Bis zum 01.11.2017 wurden 421 neue Anträge gestellt. Ende 2017 wird mit 860 Zahlfällen gerechnet. Bisher hielten sich Einstellungen und Neuanträge in etwa die Waage mit der Folge einer konstanten Zahl an Zahlfällen. Aufgrund Wegfalls der zeitlichen Begrenzung wird es keine Einstellungen nach 72 Monaten mehr geben. Das wird zu einem kontinuierlichen Anstieg der Zahlfälle führen.
Bis zum 30.06.2017 betrug der durchschnittliche Leistungsbetrag (1. und 2. Altersstufe) 175,50 €/Monat. Ab 01.01.2018 wird er 210,67 €/Monat (1. bis 3. Altersstufe) betragen. Es verdoppelt sich also nicht nur die Fallzahl, es erhöht sich auch der Leistungsbetrag pro Fall.
Bisher hatte unsere Unterhaltsvorschusskasse im Hinblick auf den Rückgrifferfolg eine führende Position in Niedersachsen. Die Rückholung ausgezahlter Vorschussbeträge überschritt in den letzten Jahren kontinuierlich die wichtige 30 % Marke. Ab 30 % tragen die Kommunen keinen Eigenanteil an den Transferleistungen. Zum 30.09. betrug die durchschnittliche Rückholquote für 2017 nur noch 22,98 % (im September = 8,28 %). Dies ist der notwendigen Verlagerung der Arbeit auf Bewilligung der Neuanträge geschuldet. Zeit für Rückholung war nicht verfügbar. Die Höhe der Rückholquote korrespondiert mit der Personalressource. Für 2018 wird als Ziel 20 % angestrebt.
Zu den einzelnen Produkten wird in der Sitzung mündlich von der Verwaltung vorgetragen.