Vorlage - 2017/357
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Anlagen: | |||||
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1 | 170915 Betrauungsakt LK LG endgültig (346 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist Gesellschafter der Flusslandschaft Elbe GmbH. Die Finanzverwaltung hat die Frage aufgeworfen, ob die Leistungen touristischer kommunal getragener Gesellschaften gegenüber ihren kommunalen Gesellschaftern der Umsatzsteuer unterliegen. Die Umsatzsteuerpflicht kann jedenfalls mit dem Betrauungsakt gemäß Anlage vermieden werden.
Mit dem Betrauungsakt entsteht Rechtssicherheit. Risiken sind damit nicht verbunden.
Die Landkreisverwaltung hat mit der Lüneburger Heide GmbH vor kurzem einen entsprechenden Vertrag geschlossen.