Vorlage - 2017/354
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Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsjahr 2017 wird bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 5.000.000,00 € bereitgestellt. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 5.000.000,00 € wird gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG zugestimmt. Dieser Betrag wird auf Grundlage eines Schlüssels, der sich an der Zahl der Kinder in Kindertagesstätten, betreuten Mittagstischen und der Kinder, die sich im Ganztagsschulbetrieb von Grundschulen befinden, bemisst, ausgezahlt,
Sachlage:
Auch im Jahr 2017 war die Finanzsituation im Kindertagesstättenwesen durchgehend Thema von Einzelgesprächen bzw. von Arbeitsgruppensitzungen zwischen Landkreis Lüneburg und Gemeinden.
Von Seiten der Gemeinden wurde dabei geltend gemacht, dass der gemeindliche Finanzierungsanteil durchgängig steigt und die kommunalen Haushalte zunehmend und erheblich belastet. Die Bereitschaft, diesen vom Landkreis Lüneburg übernommenen Aufgabenkreis weiterzuführen, wird insoweit auch immer wieder in Frage gestellt.
Dem Landkreis ist es allerdings wichtig, die Kindertagesbetreuung weiterhin in gemeindlicher Hand zu belassen. Dies sichert am ehesten eine ortsnahe, den jeweiligen konkreten Bedarfen angepasste Betreuung der Kinder.
Dies umso mehr, als dass das Grundschulwesen kraft Gesetz in gemeindlicher Hand liegt. Gerade hier gibt es im Hinblick auf Grundschule/Betreuten Mittagstisch/ Ganztagsgrundschule und Hortbetreuung ein durchaus aufeinander abgestimmtes Angebot.
Um die Bereitschaft der Gemeinden, sich dieser Aufgabe weiterhin zu stellen, zu fördern, soll eine Sonderzahlung in Höhe von 5.000.000,00 € geleistet werden. Verteilschlüssel wird die Zahl der Kinder im Ganztagsbetrieb von Grundschulen, in betreuten Mittagstischen und die Zahl der Kindertagesstätten-Kinder sein.
Die überplanmäßige Zuweisung ist sachlich und zeitlich unabweisbar, um die aktuellen Mehraufwendungen der Gemeinden zu decken. Insbesondere ist festzustellen, dass es in diesem Aufgabenkreis auch unter Berücksichtigung dieser Zahlung weiterhin bei einem hohen durch die Gemeinden zu deckenden Zuschussbedarf bleibt.
Die Zahlung erfolgt überplanmäßig bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder, die zusätzliche Zahlung in 2017 kann aus Mehrerträgen bzw. Einsparungen bei anderen Produkten des Fachbereichs 5 finanziert werden.