Vorlage - 2017/348
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Sachlage:
Im Rahmen der Kooperation der Rechnungsprüfungsämter wurde Herr Kreisamtmann Peter Heitmann vom Landkreis Harburg zur Dienstleistung an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeordnet. Für die Dauer seiner Abordnung erfolgte die Berufung als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg.
Herr Heitmann hatte zum 01.09.2017 seine Versetzung in den Ruhestand beantragt. Der Landkreis Harburg hatte diesem Antrag zugestimmt und die bestehende Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg im Rahmen der Verwaltungskooperation zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.
Gemäß § 154 Abs. 2 Niedersächsisches Kommmunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Die weiterhin erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde wird beantragt.