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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/348  

Betreff: Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vogt, Kerstin
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Vogt, Kerstin
Produkte:1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
01.11.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.11.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
18.12.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

Herr Kreisamtmann Peter Heitmann wird vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg abberufen.

 

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Kooperation der Rechnungsprüfungsämter wurde Herr Kreisamtmann Peter Heitmann vom Landkreis Harburg zur Dienstleistung an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeordnet. Für die Dauer seiner Abordnung erfolgte die Berufung als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg.

 

Herr Heitmann hatte zum 01.09.2017 seine Versetzung in den Ruhestand beantragt. Der Landkreis Harburg hatte diesem Antrag zugestimmt und die bestehende Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg im Rahmen der Verwaltungskooperation zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

 

Gemäß § 154 Abs. 2 Niedersächsisches Kommmunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Die weiterhin erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde wird beantragt. 

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