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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/346  

Betreff: Haushaltsplan 2018/Fachdienst 51
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.16. 351-715 Schulsozialarbeit u. Bildungs- u. Integrationsbüro
 15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
 15.3. 362-100 Jugendarbeit
 15.4. 363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugenschutz
 15.5. 363-200 Förderung der Erziehung in der Familie
 15.6. 363-300 Hilfe zur Erziehung
 15.7. 363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG
 15.8. 363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen
 15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
 15.11. 367-500 Erziehungsberatungsstelle
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.11.2017 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2017-364 Auszug HH-Plan 2018 FD 51  
351-715 SchulSozArbeit, BuT  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      1 Auszug Haushaltsplan

      1 Auszug Haushaltsplan Produkt 351-715
(für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder) FD 51

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-364 Auszug HH-Plan 2018 FD 51 (769 KB)      
Anlage 2 2 351-715 SchulSozArbeit, BuT (73 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

In der Anlage ist der Auszug aus dem Haushaltsplan 2018 für den Fachdienst 51 beigefügt. Den Kreistagsabgeordneten liegt der Haushaltsplan 2018 in seiner Gesamtfassung vor.

 

Ergänzend wird auch das Produkt 351-715 Schulsozialarbeit und Bildungs- und Integrationsbüro vorgestellt. Dieses Produkt gehört in den Haushaltsplan des Fachdienstes 50 (Sozialhilfe und Wohngeld).

 

Auf Grund der  Komplexität der hinter den einzelnen Produkten liegenden Kostenträger benennt die Verwaltung wie bereits im Vorjahr zur besseren Transparenz die den einzelnen Produkten zugeordneten Kostenträger bzw. benennt kurz die aus diesen Produkten finanzierten Leistungen.


Zu den einzelnen für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Ansätzen trägt die Verwaltung mündlich vor und beantwortet gern Fragen zu Inhalt und Struktur.

 

351-715 Schulsozialarbeit und Bildungs- und Integrationsbüro

Dieses Produkt wird im Rahmen der Haushaltsplanung des Fachdienstes 51 nachrichtlich dargestellt. Das Produkt ist im Haushaltsplan dem Fachdienst 50/Sozialhilfe und Wohngeld zugeordnet. Da hierin jedoch die Kosten für die Schulsozialarbeit geführt werden, wird das Produkt im Rahmen des Haushaltsplans des Fachdienstes 51 vorgestellt.

 

 

361-100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. Die hier veranschlagten Aufwendungen werden zur Entgeltung der Tagespflegepersonen (TPP) verwendet. Gleichzeitig werden hier Erträge erwirtschaftet aus dem Bereich Elternbeiträge und Refinanzierung durch Landesmittel.

 

Neben der klassischen Betreuung in Kindertagespflege erfolgt bei diesem Produkt noch die Kostenübernahmen für die Teilnahme an Pädagogischen Mittagstischen von Kindern, deren Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation die Beiträge nicht zugemutet werden können.

 

 

362-100 Jugendarbeit

Auch dieses Produkt ist nicht nochmal in einzelne Kostenträger untergliedert. Im Wesentlichen werden hieraus alle Aktivitäten der Jugendarbeit wie die Unterstützung von Fahrten und Lagern, die Zahlung von Zuschüssen zu Ferienfreizeiten beglichen.

 

 

363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträger:

363-11001 Jugendsozialarbeit  und  363-12001 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Die Aufwendungen im Bereich des Kostenträgers Jugendsozialarbeit (363-11001) bestehen im Wesentlichen in den Kostenanteilen für die Beteiligung an PACE, der Jugendwerkstatt in der Hansestadt Lüneburg und der Finanzierung von Beteiligungsprojekten. Neu hinzugekommen ist im Jahr 2016 die Mitfinanzierung der gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit, dem Jobcenter, Hansestadt und Landesschulbehörde gebildeten Jugendberufsagentur.

 

Im Kostenträger Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (363-12001) werden alle Aufwendungen für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geleistet. In erster Linie ist hier die Beteiligung an der Finanzierung und Förderung des HaLT-Projektes im Rahmen der Arbeit der Drogenberatungsstelle zu nennen.

 

 

363-200 Förderung der Erziehung in der Familie

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger.  

Im Bereich des Kostenträgers 363-21001 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie werden zum einen Förderung des Bundes und des Landes vereinnahmt. Dies sind

      Mittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen/Kinderschutz

      Familienförderung des Landes

      Sprachförderung des Landes

      Landesfinanzierung des gemeinsamen Familienbüros mit der Hansestadt Lüneburg


Hiermit korrespondierend sind folgende Aufwendungen zu leisten:

 

      Kosten der Kinderbetreuungsbörse

      Evaluation in Kindertagesstätten

      Sprachförderung in Kindertagesstätten

      Förderung der Beschäftigung von Familienhebammen im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen

      Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen in Zusammenarbeit
mit der Hansestadt Lüneburg

      Verschiedene Projekte der Familienförderung (Handwerkszeug für Eltern und Kinder,
Starke Eltern etc.)

 

Ebenfalls in diesen Produktbereich fällt der Kostenträger Beratung Partnerschaft, Trennung, Scheidung (363-22001), bei dem zurzeit keine Aufwendungen oder Erträge gebucht werden.

 

In diesem Produktbereich findet sich auch der Kostenträger gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind (363-23001). Hier werden in der Regel Kosten für die Unterbringung von Vätern, überwiegend jedoch Müttern, mit ihren Kindern in sogenannten Mutter/Kind-Einrichtungen aufgewandt.

 

Weiter fällt der Kostenträger Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (363-24001) in den Produktbereich. Hier übernimmt die öffentliche Jugendhilfe Kosten, die nicht durch Krankenkassen getragen werden, sofern eine besondere Notsituation aus Krankheit o.ä. bei den Erziehungsberechtigten vorliegt. Da es sich in der Form der Leistung in der Regel um Vollzeitpflegeangebote handelt, werden die Kosten nicht hier veranschlagt, sondern unter dem entsprechenden Produkt Vollzeitpflege.

 

Ebenfalls erfolgt keine spezielle Aufwendung bei dem Kostenträger Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (363-25001). Die Leistungen, die hierunter zu subsumieren sind, werden in der Regel aus dem Produkt Hilfe zur Erziehung erbracht.

 

Wesentlicher Kostenträger bei dem Produkt 363-200 ist die Finanzierung der sozialräumlichen Arbeit (363-26001). Hier werden alle Leistungen veranschlagt, die für die entsprechenden Vertragsleistungen an die Sozialraumträger in 2018 erforderlich sind.

 

 

363-300 Hilfe zur Erziehung

Innerhalb dieses Produktrahmens, der insgesamt in neun Kostenträger untergliedert ist, finden sich die klassischen Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Die wesentlichen Kostenträger sind hier:

 

      Soziale Gruppenarbeit (363-33001)

      Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (363-34001)

      Sozialpädagogische Familienhilfe (363-35001)

      Erziehung in einer Tagesgruppe (363-36001)

      Erziehung in der Vollzeitpflege (363-37001)

      Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform (363-38001)

 

Die Titel der einzelnen Kostenträger weisen bereits auf die Inhalte hin. Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.  


363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG

Für den Haushalt 2017 war vorgesehen, unter dem hier genannten Produkt weitere Kostenträger einzurichten, um eine Trennung der Kosten für minderjährige und volljährige Leistungsempfänger transparent machen zu können.

Diese Aufgabe konnte für 2017 noch nicht umgesetzt werden, steht jedoch für den Haushalt 2018 erneut auf der Agenda.

 

Zurzeit bleibt es bei den Kostenträgern:

 

      Hilfen für junge Volljährige/Eingliederungshilfe § 35 a KJHG, 363-41001

      vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen; 363-42001

      vorläufige Maßnahmen zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Ausländern; 368-42002

      Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, 363-43001

 

 

363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen

Dieses Produkt beinhaltet neben den Personalkosten die Kosten für die Mitfinanzierung des Angebots des Albert-Schweitzer-Familienwerks e.V. zur Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen. Dieses Angebot wird neben den Mitteln des Landkreises Lüneburg auch aus Mitteln der Hansestadt Lüneburg sowie des Landes finanziert.

 

 

365-000 Tageseinrichtungen für Kinder

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. In der Bewirtschaftung erfolgen hier

 

a)      Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für kommunale Kindertagesbetreuung

b)      Zuschüsse an den übrigen Bereich für Kinderbetreuungsplätze bei freien Trägern.

 

In beiden Fällen handelt es sich um Vertragsleistungen, die auf Grundlage einer  Vereinbarung mit den Gemeinden und Samtgemeinden sowie der Hansestadt Lüneburg geschlossen wurde.

 

Die Beträge wurden mit Wirkung ab 01.01.2017 aktualisiert.

 

 

367-500 Erziehungsberatungsstelle

In diesem Produkt werden die Kosten der Erziehungsberatungsstelle bewirtschaftet. Die in diesem Produkt entstehenden Kosten inklusive der Personalkosten werden zu einem Teil durch die Hansestadt Lüneburg refinanziert, da die Erziehungsberatungsstelle ihre Leistungen auch für den Bereich der Hansestadt anbietet.

 

Im Produkt 315-510 Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer wird lediglich noch das Ergebnis aus 2016 dargestellt, es fällt ab 2018 weg, da der Landkreis Lüneburg keine eigenen Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer mehr vorhält.

 

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