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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/345  

Betreff: Haushaltsplan 2018 / Fachdienst 61
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13. 61 Umwelt
 13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
 13.2. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
 13.3. 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
 13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
08.11.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Haushalt  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Auszug Haushaltsplan (für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt (1295 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Fachdienst Umwelt werden die o.g. Produkte bearbeitet: 

 

Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein

(hier sind neben allgemeinen  Aufgaben solche  ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet): 

  • Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
  • Aufgaben der Bodenschutzbehörde
  • Aufgaben der Waldbehörde
  • Aufgaben der Deichbehörde
  • Aufsicht über Schornsteinfeger. 

Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.

 

Produkt 537-110 Abfallwirtschaft eigener Wirkungskreis

 

Produkt 537-200 Ordnungsausfgaben nach Abfallrecht

 

Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht

 

Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege

 

Die Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.

 

Nennenswerte Veränderungen der Ansätze ergeben sich nicht.

 

Produkt 554-000

Eine konkrete Problemstellung ergibt sich nach wie vor für die stadtnahen Schutzgebiete. Hierzu wurde seit dem Jahr 2016 das Ziel „Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in stadtnahen Schutzgebieten“ im Haushalt aufgenommen. Im Jahr 2018 sollen erstmals die beiden 450-€-Kräfte für Kontrollen eingesetzt werden. Weitere konkrete Maßnahmen sind noch nicht festgelegt, werden sich aber voraussichtlich auch aus den Kontrollen ergeben.

 

Der Ansatz für Gutachten wurde für das Jahr 2018 erhöht. Für eine fortlaufende Aktualisierung des Landschaftsrahmenplanes ist wieder ein Betrag von 15.000,- € vorgesehen. Wie in der Haushaltsvorlage für das Jahr 2017 im Detail dargestellt, besteht außerdem das Erfordernis, für die FFH-Gebiete eine Managementplanung durchzuführen. Für das FFH-Gebiet „Ilmenau und Nebenflüsse“ läuft die Aufstellung bereits. In welchem Umfang für die übrigen Gebiete ebenfalls eine solche Planung erfolgen muss, wird derzeit geprüft. Dazu finden auch Abstimmungen mit den benachbarten Naturschutzbehörden statt. Um ggf. im Jahr 2018 einen Fördermittelantrag für einen solchen Plan beim Land beantragen zu können, müssen Mittel für eine Co-Finanzierung vorgesehen werden. Dies wurde im Haushalt berücksichtigt (28.000,- € - analog zum Eigenanteil für den Managementplan Ilmenau).

 

Über die Verwendung der Mittel für Naturschutzmaßnahmen wird nach Abschluss des Haushaltsjahres gesondert berichtet.

   

Die Förderung der  Naturschutzverbände erfolgt in der im Haushalt 2017 durch den Umweltausschuss beschlossenen Höhe.

 

Erstmals wurden im Haushalt Kennzahlen zur Erfassung von Maßnahmen im Flächenkataster und zu Erfolgskontrollen aufgenommen.

 

In der Sitzung trägt die Verwaltung bei Bedarf zu weiteren Punkten vor.

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