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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/329  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von 100,01 € bis 2.000,00 €, die bis zum 11.10.2017 angeboten worden sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
01.11.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.11.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2017.329 - Anlage 1  

 

 

 

Anlage/n:

1 - Aufstellung der Zuwendungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2017.329 - Anlage 1 (134 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 21.06.2017 bis zum 11.10.2017 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.

 

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