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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/309  

Betreff: Haushaltsplan 2018 / Fachdienst 50
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14. 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.11.2017 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Auszug HH-Plan (nur für die beratenden Mitglieder)

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Allen Kreistagsabgeordneten liegt ein Entwurf des Haushaltsplans 2018 vor. Den beratenden Mitgliedern wird der Auszug des Haushaltsplans in der Anlage beigefügt. Der Teilhaushalt des Fachdienstes 50 besteht aus folgenden Produkten:

311-110 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Lfd. Leistungen a. v. E.

311-120 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen a. v. E.

311-400 Hilfen zur Gesundheit a. v. E.

311-500 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

311-600 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. (4. Kapitel SGB XII)

311-900 Verwaltung der Sozialhilfe (FD 50)

312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

312-900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

315-500 Einrichtungen für Asylbewerber

346-000 Wohngeld

347-000 Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz

351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- (FD 50)

351-715 Schulsozialarbeit u. Bildungs- u. Integrationsbüro

 

Das Produkt „311-700 Zahlung Quotales System“ wurde vom Teilhaushalt des FD 50 in den Teilhaushalt des FD 52 überführt.

Hintergrund:

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird vollständig vom Bund erstattet, so dass das Land Niedersachsen diese Kosten insgesamt nicht mehr bei der Berechnung im Quotalen System berücksichtigt. Nach der Herausnahme der Grundsicherung beträgt der Anteil des Fachdienstes 50 an den Aufwendungen des Quotalen Systems etwa 5%. Da das Quotale System auch zur fachlichen

Weiterentwicklung der einzelnen Leistungen in der Sozialhilfe -hier insbesondere  bei der Eingliederungshilfe- beitragen soll und der Anteil der Aufwendungen zu über 90% dem Fachdienst 52 zuzuordnen sind, erfolgte die Zuordnung des Quotalen System zum Teilhaushalt des FD 52.

Das Produkt „351-000 Sonstige Hilfen und Leistungen (FD 50)“ wurde nicht mehr im Haushaltsplan 2018 aufgenommen, da in diesem Produkt in den letzten Jahren keine Buchungen erfolgten und bereits im Haushaltsjahr 2017 kein Ansatz veranschlagt wurde.

Die Verwaltung wird zu den einzelnen Produkten insbesondere zu den wesentlichen Veränderungen mündlich vortragen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

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