Vorlage - 2017/300
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Beschlussvorschlag:
Das Arbeitsverhältnis mit Frau Christine Ullmann endet mit dem 31.12.2017. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird Frau Ullmann als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg abberufen.
Sachlage:
Frau Christine Ullmann wurde mit Wirkung vom 01.11.1994 zur Gleichstellungsbeauftragen des Landkreises Lüneburg berufen. Seit dem 01.02.2009 nimmt sie ebenfalls die Funktion der Gleichstellungbeauftragten der Hansestadt Lüneburg wahr.
Das Arbeitsverhältnis mit Frau Ullmann endet mit dem 31.12.2017. Auf die nichtöffentliche Anlage wird hierzu verwiesen.
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sie als Gleichstellungsbeauftragte abzuberufen.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Kreistag über die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten. Für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages erforderlich.