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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/300  

Betreff: Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bretthauer, SvenAktenzeichen:30
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Menke, Claudia
Produkte:1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
01.11.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.11.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
06.11.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

1 (nichtöffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Arbeitsverhältnis mit Frau Christine Ullmann endet mit dem 31.12.2017. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird Frau Ullmann als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg abberufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Frau Christine Ullmann wurde mit Wirkung vom 01.11.1994 zur Gleichstellungsbeauftragen des Landkreises Lüneburg berufen. Seit dem 01.02.2009 nimmt sie ebenfalls die Funktion der Gleichstellungbeauftragten der Hansestadt Lüneburg wahr.

 

Das Arbeitsverhältnis mit Frau Ullmann endet mit dem 31.12.2017. Auf die nichtöffentliche Anlage wird hierzu verwiesen.

 

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sie als Gleichstellungsbeauftragte abzuberufen.

 

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Kreistag über die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten. Für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages erforderlich.

 

 

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