Vorlage - 2017/270
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Anlage/n:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 2.09.2017
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2017
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Anlagen: | |||||
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1 | 20170926133552 Änderungsantrag der SPD vom 25.09.2017 zu Vorlage 2017_270 (81 KB) | |||
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2 | 20170926133629 Änderungsantrag der CDU vom 25.09.2017 zu Vorlage 2017_270 (46 KB) |
Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion vom 28.08.2017:
Der Kreistag Lüneburg fordert die Landesregierung auf, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Zugleich sollte durch eine entsprechende Verordnung sichergestellt werden, dass der Wolf in separat beschriebenen Gebieten, etwa Truppenübungsplätzen, Staatsforsten und Nationalparks ganzjährig geschont ist. Aber im Umkehrschluss eine ganzjährige Jagd im Privatwald angepasst an den Bestand und möglicherweise durch Erstellung eines entsprechenden Abschussplanes möglich sein muss. Hier erscheint eine entsprechende Regelung in der DVO-NJagdG möglich.
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion vom 25.09.2017
- Der Kreistag Lüneburg setzt sich für eine angemessene Wolfspopulation im Landkreis Lüneburg ein.
- Der Kreistag Lüneburg fordert daher die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Regulierung der Wolfspopulation auf der Grundlage einer Neubewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes zu schaffen.
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 25.09.2017:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Fraktionen des – alten wie neuen – Niedersächsischen Landtags auf,
- den Wolf zwecks Regulierung der Population und zur Eingrenzung von Nutztierschäden in das Jagdrecht aufzunehmen und hierzu die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
- Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Wolfsrisse praxistauglich weiterzuentwickeln, Förderobergrenzen und -inhalte aufzuheben bzw. ergänzen,
- dort, wo Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichen, ein Bestandsmanagement für Wölfe zu einzurichten, das u.a. auch das Töten von Wölfen vorsieht, wo sich Wölfe vermehrt menschlichen Siedlungen nähern und/oder sich artuntypisch verhalten, keine Scheu mehr zeigen und damit zur Gefahr für Menschen werden,
- das Land weiterhin für vom Wolf verursachte Schäden aufkommen zu lassen und die Beweislast bei Nutztierrissen zugunsten der Nutztierhalter umzukehren,
- dem Tierschutz besser Rechnung zu tragen und es möglich zu machen, dass schwer verletzte Wölfe oder durch Wolfsübergriffe schwer verletzte Tiere nicht erst nach Stunden von ihren Qualen befreit werden können.
Sachlage der AfD-Fraktion vom 28.08.2017:
Aufgrund der neuesten Vorfälle durch den Wolf im Landkreis Lüneburg, ist es unausweichlich, dass der Wolf wie jedes andere Raubwild unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes in das Landesjagdgesetz aufgenommen wird. Seit der Wolf auch im Landkreis Lüneburg heimisch geworden ist, steigt seine Population und damit die Wolfrisse stetig. In einem dicht besiedelten Landkreis wie dem Lüneburger, müssen der Ausbreitung Grenzen gesetzt werden. Vor allem um weiteren existenzbedrohenden Schaden für die Nutztierhalter zu verhindern.
Zudem zeigte der Fall des Wolfes „Kurti“, dass ein Wolf in einem dicht besiedelten Gebiet durchaus die Schau vor dem Menschen verlieren kann, und somit zur Gefahr für die Bevölkerung wird. Weitere Fälle werden in Zukunft wahrscheinlich folgen. Daher kann eine präventive Gefahrenabwehr für Mensch und Tier nur mit einer starken Populationsbeobachtung, und wenn nötig mit einer Dezimierung der Population durch die hiesige Jägerschaft geschehen.
Aktualisierte Sachlage vom 25.09.2017
Die SPD-Fraktion sowie die CDU-Fraktion haben jeweils einen Änderungsantrag zu diesem Antrag eingereicht. Die Änderungsanträge sind als Anlage beigefügt.