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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/260  

Betreff: Teilnahme und vorzeitige Besetzung von Stellen im Rahmen des Landesprogrammes zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bretthauer, Sven
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Menke, Claudia
Produkte:1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
05.09.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
11.09.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

-

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg nimmt am Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit teil. Für den Stellenplan 2018 ist die befristete Aufnahme von 3 Stellen vorgesehen. Diese Stellen können zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 besetzt werden.

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Beschluss vom 15.12.2016 hat der Niedersächsische Landtag ein Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit – Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren - beschlossen. Das Programm sieht eine gemeinsame Förderung mit den Jobcentern für die Bereitstellung von bis zu 1.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Menschen vor, die seit längerem SGB-II-Leistungen beziehen und sog. multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen.

 

Konkret müssen mindestens drei vermittlungsrelevante Hemmnisse vorliegen, wobei vorrangig Ältere über 50 Jahren sowie Personen mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft oder mit gesundheitlichen Einschränkungen gefördert werden. Weitere Hemmnisse können z.B. fehlende Qualifikation, mangelnde Sprachkenntnisse, Schuldenprobleme, Suchtprobleme oder Probleme im familiären Umfeld sein. Das Mindestalter liegt bei 35 Jahren, denn bei Jüngeren steht die Vermittlung in Ausbildung oder Weiterbildung im Vordergrund.

 

Das Programm unterstützt öffentlich geförderte Beschäftigung bei Arbeitgebern (i. d. R. bei Kommunen und gemeinnützigen Unternehmen) durch eine Prämie. Hierbei muss es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherung) handeln, die zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral im Sinne des § 16d SGB II sind. Zu zahlen ist der tarifliche oder ortsübliche Lohn, ggfs. der Mindestlohn.

 

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten:

 

a)        Die Grundfinanzierung erfolgt durch die Jobcenter über die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gemäß § 16e SGB II. Damit wird ein Zuschuss von bis zu 75% als Minderleistungsausgleich für max. 2 Jahre gezahlt.

b)        Das Land zahlt der Kommune/dem Unternehmen ergänzend eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro / Jahr je bereitgestellten und besetzten Arbeitsplatz.

 

Flankiert werden kann das Programm durch ein intensives Coaching der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Hierbei kommen Maßnahmen in Betracht im Bereich des Gesundheits-, Familien- und Betreuungscoaching. Die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen.

 

Das Programm läuft vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2019.

 

Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt, an dem Programm teilzunehmen. Es ist geplant, 3 Stellen einzurichten. Deren Verwendung wird in Abhängigkeit von Bewerberqualität und Bedarf entschieden. Konkret kommt z.B. eine Verwendung im Landschaftspflegetrupp des Fachdienstes Umwelt oder als Busbegleiterin bzw. Busbegleiter in Frage.

 

Es ist vorgesehen für die Beschäftigung der Langzeitarbeitslosen befristet für den Zeitraum von 2 Jahren entsprechende Stellen im Stellenplan auszuweisen. Im Entwurf für den Stellenplan 2018 sind entsprechende Stellen vorgesehen. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 sollen Einstellungen im Rahmen des beschriebenen Programmes bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

 

 

Oben genannte Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 02 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst zu vergüten. Pro Stelle entstehen somit Personalaufwendungen in der Höhe von rd. 41.770,- € pro Jahr. Davon wird jeweils ein Anteil von bis zu 75 % (= 31.330,- €) durch das Jobcenter gefördert. Zusätzlich kann eine Arbeitsplatzprämie von bis zu 5.000,- € pro Stelle beantragt werden. Für 3 Stellen sind somit insgesamt Personalaufwendungen in einer Höhe von rd. 125.310,- € pro Jahr aufzubringen, die bis zu einem Anteil von 93.990,- € über die betreffenden Förderungen gedeckt sind. Zusätzlich können für die 3 Stellen Arbeitsplatzprämien in der Höhe von insgesamt bis zu 15.000,- € beantragt werden.

 

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