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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/254  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000,00 €, die bis zum 15.08.2017 angeboten worden sind.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
05.09.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
11.09.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
25.09.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage Annahme von Spenden PDF-Dokument

 

 

 

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Annahme von Spenden (59 KB) PDF-Dokument (41 KB)    

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis höchstens 2.000,00 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000,00 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 04.01.2016 bis zum 15.08.2017 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen angeboten worden.

 

Bei den Zuwendungen handelt es sich um Zuwendungen nach § 26 Abs. 3 KomHKVO, bei der der Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000,00 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.

 

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