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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/224  

Betreff: Besetzung von zwei 450,00 €-Stellen von April bis September eines Jahres zur Kontrolle in stadtnahen Schutzgebieten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
16.08.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss stimmt der Besetzung der beiden im Haushalt 2017 vorgesehenen Stellen für Kontrollen in stadtnahen Schutzgebieten zu.

 

 

 

Sachlage:

Im Haushalt 2016 wurde folgendes Ziel aufgenommen:

„Entwicklung eines Konzeptes und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in stadtnahen Schutzgebieten.“

 

Die Situation ist vor allem in den stadtnahen Schutzgebieten durch eine intensive Nutzung im Rahmen der Naherholung geprägt. Die Gebiete erfüllen auch den Zweck der ruhigen landschaftsgebundenen Erholung. Leider ist die Nutzung auch zunehmend geprägt durch Fehlverhalten. Bei den genannten Gebieten handelt es sich durchweg um naturschutzfachlich wertvolle Bereiche, die als FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete geschützt sind. Nutzung und Naturschutz müssen daher in Einklang gebracht werden. Beispielhaft werden folgende Verstöße regelmäßig gemeldet oder selbst festgestellt:

  • Betreten von Bereichen, für die ein Betretensverbot besteht (an einer Stelle in Lüneburg wurde zuletzt der Versuch unternommen, den Zugang durch die Pflanzung von Büschen zu verhindern, der errichtete Schutzzaun wurde mehrfach mit Gewalt entfernt),
  • Grillen und Zelten,
  • frei laufende Hunde – in und außerhalb der Brut- und Setzzeit,
  • zurück lassen von Müll,
  • Anlanden von Booten außerhalb zugelassener Stellen,
  • Nutzung ungeeigneter Wasserfahrzeuge (z.B. Flöße),
  • laute Musik.

 

Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, müssen viele einzelne Maßnahmen umgesetzt werden. Unter anderem wurden folgende Punkte in Angriff genommen:

  • Initiierung eine Runden Tisches Kanuwandern
  • Intensive Öffentlichkeitsarbeit über Presse und Internet
  • Beschilderung vor Ort
  • Maßnahmen, um das Betreten wertvoller Bereiche zu verhindern (Pflanzungen, Einbau von natürlichen Hindernissen)

 

Bei allen ergriffenen Maßnahmen und im Austausch mit verschiedenen Akteuren (Kanuverleiher, Naturschutzverbände usw.) wird immer wieder deutlich, dass alle Maßnahmen nicht ohne ein Mindestmaß an Präsenz, Aufklärung vor Ort und Kontrolle wirken. Dies kann mit vorhandenem Personal nicht gewährleistet werden. Daher wurden zwei Stellen auf 450,--€-Basis eingerichtet, die jeweils in der relevanten Zeit von April bis Septermber besetzt werden sollen. Die Doppelbesetzung dient vor allem dem Schutz der eingesetzten Personen, da oft auch Gruppen angesprochen werden. Aufgabe soll in erster Linie die Ansprache und Information sein. Bei extremen Verstößen erfolgt eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit.

 

Die eingehenden Anzeigen von Naturschutzverbänden und Privatpersonen, die sich in der Natur erholen wollen, zeigt, dass ein großes Interesse an einer Verbesserung der Situation besteht. Es ist daher auch mit einer guten Akzeptanz zu rechnen, wenn die Präsenz der Naturschutzbehörde vor Ort erhöht wird.

 

Priorität haben zur Zeit das Naturschutzgebiet Kalkberg und die Bereiche entlang des FFH-Gebietes Nr. 71 - Ilmenau mit Nebenbäche:

  • Ilmenau (Hansestadt Lüneburg, Deutsch Evern, Melbeck)
  • Hasenburger Bach und Hasenburger Schweiz - Barnstedt
  • Gemeinde Deutsch Evern,
  • Gemeinde Melbeck,
  • Stadt Lüneburg-Böhmsholz,
  • Lüneburg-Oedeme
  • Lüneburg-Häcklingen
  • Gemeinde Reppenstedt

 

Innerhalb der Vollzugstätigkeiten ist eine Abstufung bzgl. der Verfahrensweise sinnvoll:

Bei untersagtem Betreten, Hunde frei laufen lassen, Zelten, Lagerfeuer, Müllabladen, Bootsanlandung u.ä. auf Flächen im NSG und LSG kommt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht. Gleiches gilt für Vergehen, die sich massiv auf große Teile des Gebietes auswirken.

 

Bei unbefugten Handlungen auf den Wegen oder anderen weniger wertvollen Flächen kann eine Beratung im Vordergrund stehen.

 

Bei massiven Verstößen durch Personengruppen mit Aggressionspotential wäre die Polizei hinzuzuziehen. Der Einsatz soll insbesondere auch zu Zeiten stattfinden, in denen sich die Nutzung in den Gebieten massiv konzentriert, also an Feiertagen, Wochenenden und in den späteren Nachmittagsstunden.

 

Die Besetzung soll jetzt so zeitnah stattfinden, dass rechtzeitig zur Saison 2018 ein Einsatz erfolgen kann.

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