Vorlage - 2005/022
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Anlage/n:
- 1 -
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.02.2005:
„Die Kreisverwaltung wird beauftragt zu
prüfen, ob das Modellprojekt BAVKA (Berufsausbildungs-vorbereitung und
kooperative duale (Berufs-)Ausbildung benachteiligter Jugendlicher) auch an den
Berufsbildenden Schulen im Landkreis Lüneburg angeboten werden könnte und
sollte.“
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 07.04.2005:
Der Schulausschuss nimmt das Schreiben der
Kreishandwerkerschaft Lüneburg vom 29.03.2005 sowie die Ausführungen des Herrn
Niemeyer von der Agentur für Arbeit zur Kenntnis.
Begründung:
„Das Modellprojekt BAVKA ist eine besondere Form des
Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) und wird auf die Bedürfnisse der besonderen
Förderung von Schülerinnen und Schülern aus Sonderschulen und Hauptschulen ausgerichtet.
Sonderschüler, Schüler ohne Schulabschluss oder schwächere
Hauptschüler besuchen dabei im Rahmen eines Berufsvorbereitungsjahres an zwei
Tagen die Berufsschule und absolvieren an drei Tagen ein Praktikum in einem der
Partnerbetriebe. Hier können sie ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis
stellen und verbessern. Die Betriebe verpflichten sich, den entsprechenden
Praktikanten bei Eignung nach dem BAVKA-Jahr in Ausbildung zu übernehmen.“
Ergänzende Begründung vom 07.04.2005:
Die Verwaltung hat die Agentur für Arbeit, die
Kreishandwerkerschaft Lüneburg sowie die Landesschulbehörde um Stellungnahmen
gebeten, inwieweit das Modellprojekt BAVKA auch im Landkreis Lüneburg an den
Berufsbildenden Schulen stattfinden könnte.
Die Reaktion der Kreishandwerkerschaft in Form eines Schreibens
vom 29.03.2005 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Seitens der Agentur für Arbeit hat sich Herr Niemeyer vom Team
Berufsberatung bereiterklärt, gegenüber dem Schulausschuss zu der Frage
Stellung zu nehmen.
Seitens der Berufsbildenden Schulen, in denen das Modellprojekt
noch läuft, liegen der Verwaltung noch keine Reaktionen auf schriftlich bzw.
fernmündlich gestellte Anfragen vor. Die Verwaltung ist bemüht, evtl. auch von
Seiten dieser Berufsbildenden Schulen Aussagen zu diesem Thema zu erhalten.
Soweit bis dahin die Stellungnahme der Landesschulbehörde
vorliegt, wird die Verwaltung auch diese vortragen.