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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/143  

Betreff: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 15.05.2017 (Eingang 15.05.2017); Aufnahme des Amtes Neuhaus in den Tarifbereich des HVV
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.06.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
19.06.2017 
Kreistag zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
02.11.2017 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.11.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
18.12.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Neuhaus ins HVV-signed.pdf  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag DIE LINKE

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Neuhaus ins HVV-signed.pdf (174 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der Linke-Kreistagsfraktio

Beschlussvorschlag der Linke-Kreistagsfraktion:

Aufnahme des Amtes Neuhaus in den Tarifbereich des HVV
Die Verwaltung leitet alle notwendigen Schritte ein, um zu gewährleisten, dass das AmtNeuhaus vollständig in den Tarifbereich des HVV eingegliedert wird. Ziel ist es, die Möglichkeit zu schaffen auch mit einem Einzelticket von Amt Neuhaus aus reisen zu können. In dieses Ticket ist die Fahrt mit der Fähre zu integrieren.Die Verwaltung berichtet  regelmäßig über den aktuellen Stand in den von der Thematik berührten Ausschüssen.Mögliche zusätzliche Kosten sind in den Haushaltsplan 2018 einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Fahrgäste aus dem Amt Neuhaus müssen bis zu drei Tickets kaufen, um beispielsweise aus dem Amt Neuhaus bis nach Lüneburg zu reisen. Gleichzeitig gelten Abokarten des HVV im gesamten Landkreis Lüneburg. Das ist eine widersprüchliche und intransparente Situation.

Der Antrag zielt auf die

a)      Vereinfachung und Vereinheitlichung des ÖPNV im  gesamten Kreisgebiet,              

b)      auf die Kostenreduzierung für Fahrgäste, die aus oder ins Amt Neuhaus reisen und  

c)      Steigerung der Mobilität insbesondere ins und aus dem Amt Neuhau

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