Vorlage - 2017/131
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Sachlage:
Seit mehreren Jahren unterstützen sowohl der Landkreis Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses bereits für die Haushaltsjahre 2002 bis 2016 vertraglich budgetiert. Die abgeschlossene Fördervereinbarung vom 15.05.2012 ist zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Zur Sicherung der Liquidität des Frauenhauses wurde seitens des Landkreises bereits für das Jahr 2017 eine einmalige Fördersumme in Höhe 11.000,- € bewilligt.
Aufgrund des Entwurfs der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, kann das Frauenhaus Lüneburg für das Jahr 2017 111.000 € als Landeszuwendung vom Land Niedersachsen beanspruchen. Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die Personalkosten des Frauenhauses für das Jahr 2017 sind mit 171.888 € veranschlagt. Bei einer Förderung von 111.000 € durch das Land und einer zu erwartenden Förderung -wie in der Vergangenheit- durch die Gemeinde Adendorf, geht der Verein von einer Deckungslücke der Personalkosten von 57.388 € aus. Daher bittet der Verein Frauen helfen Frauen e. V. zum Betrieb des Frauenhauses um einen jährlichen Zuschuss von je 28.500 € vom Landkreis Lüneburg sowie der Hansestadt Lüneburg für die Jahre 2017 bis 2021.
In der Vergangenheit betrug die Landeszuwendung 76.400 € und die Fördersumme von Landkreis und Hansestadt je 34.000,- €. Die Laufzeit der Fördervereinbarung zwischen dem Verein Frauen helfen Frauen, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg wurde jeweils an die Laufzeit der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderungen von Maßnahmen von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, gekoppelt.
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Zuwendungen auch für die kommenden Haushaltsjahre verbindlich festgelegt werden. Aus Sicht der Verwaltung besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem Verein fortzuführen. Die Vereinbarung bietet nicht nur allen Beteiligten Planungssicherheit, sondern stellt verlässlich sicher, dass weitergehende Förderanträge seitens des Frauenhauses nicht an den Landkreis gerichtet werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinie des Landes eine Fördervereinbarung mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. für fünf weitere Jahre in Höhe des beantragten Zuschusses in Höhe von 28.500 € geschlossen werden sollte.
Der Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ wird in der Ausschusssitzung zum Antrag und über die Arbeit des Frauenhauses berichten.