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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/129  

Betreff: Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschuss für die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
24.05.2017 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen     
Kreisausschuss
06.06.2017    Kreisausschuss      
12.06.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

Kreiszuschuss für 2017 (nicht öffentlich)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten – örtlicher Träger – insgesamt 266.600,00 € zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden und der evtl. Förderung des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ stehen für den Förderantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2016 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €). Die beantragten Mittel wurden in der Vergangenheit jeweils in voller Höhe bewilligt.

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