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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/124  

Betreff: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verwendung der eingenommenen Ersatzgelder
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Beteiligt:Fachbereich Recht und Ordnung
Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan   
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
15.05.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Verwendung der Ersatzzahlungen  

 

 

 

Anlage/n:

Antrag Ersatzgeld

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Verwendung der Ersatzzahlungen (209 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der Landkreis wird beauftragt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 jährlich dem Kreistag oder dem Umweltausschuss zur Entscheidung vorzuschlagen, welche Projekte mit den aus den Ersatzzahlungen erzielten Einnahmen gefördert werden sollen.

 

 

 

Sachlage:

Der Antrag ist im Anhang beigefügt.

 

Ergänzender Sachvortrag der Verwaltung:

Da der Umweltausschuss nicht über den Antrag beschließen kann, wurde der Kreisausschuss als Beschlussgremium aufgenommen.

 

Der Umweltausschuss ist ein Beratungsgremium und kann daher nicht über die Verwendung der Ersatzgelder entscheiden. Insofern kann aus formellen Gründen dem Antrag in dieser Form nicht gefolgt werden. In erster Linie werden mit Ersatzgeld Eingriffe in das Landschaftsbild kompensiert, eine Zuordnung zu bestimmten Biotoptypen entfällt daher. Auch darüber hinaus ist allgemein eine Verpflichtung da, das Geld zweckentsprechend zu verwenden und nicht, die verloren gegangenen Werte und Funktionen 1:1 zu ersetzen. Aus fachlicher Sicht erscheint es auch sinnvoller, das Geld so einzusetzen, dass die Ziele des Landschaftsrahmenplanes, der FFH-Richtlinie und des Artenschutzes erreicht werden können.

 

Beim Ersatzgeld handelt es sich nicht um Mittel des Landkreises, über die die politischen Gremien im eigenen Wirkungskreis entscheidet, sondern um Mittel des übertragenen Wirkungskreises, die von der Naturschutzbehörde zweckentsprechend zu verwenden sind. Oft entscheidet sich auch relativ kurzfristig der Einsatz, wenn sich z.B. im Rahmen einer Kooperation mit einem Landwirt Möglichkeiten für ein Projekt ergeben. Aus Sicht der Verwaltung sollte der flexible Umgang im Rahmen der gesetzten Prioritäten erhalten bleiben. Im Umweltausschuss wir jährlich über den erfolgten Mitteleinsatz und über geplante größere Projekte berichtet. In diesem Rahmen können auch Anregungen aus dem Umweltausschuss aufgegriffen werden.

 

Das Geld wird nicht für Personalkosten ausgegeben. Im Bericht zu Vorlage 2017/075 wurde lediglich darauf hingewiesen, dass sowohl durch die neu geschaffene Stelle im Bereich FFH als auch mit der beabsichtigten befristeten Stelle im Rahmen der Förderprojektes BENe zusätzliche personelle Kapazitäten bereit stehen, um das Ersatzgeld zweckentsprechend und zeitnäher einzusetzen.

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