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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/114  

Betreff: Bewerbungen von zukünftigen Pflegeeltern - Auswahl und fachliche Unterstützung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.6. 363-300 Hilfe zur Erziehung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
31.05.2017 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf Wunsch aus dem Ausschuss gibt die Verwaltung einen Einblick in die Bearbeitung von Bewerbungen zukünftiger Pflegeltern, deren Schulung und fachliche Begleitung.

 

Im Pflegekinderdienst des Landkreises sind zurzeit 130 Pflegefamilien bekannt und geprüft. Im Jahr 2016 haben sich 12 Familien gemeldet, die Interesse an einer Arbeit als Pflegefamilie haben, davon haben sich tatsächlich 5 Familien beworben (Pflegefamilienbewerber). Aktuell gibt es wieder 4 Familien, die Interesse zeigen..

 

  1. Erstkontakt zum PKD, Informationsveranstaltungen und Informationsmaterialien

 

Gute Erstinformationen sind bedeutsam für die realistische Selbsteinschätzung von potenziellen Bewerberinnen/Bewerbern. Informationssuchende und Pflegefamilienbewerber erhalten feste Ansprechpartner im Pflegekinderdienst.

 

Der Erstkontakt zum Pflegekinderdienst erfolgt entweder telefonisch oder persönlich. Einige der interessierten Familien  haben sich nach einer langen Zeit des Vorüberlegens und Abwägens erst zu diesem Schritt entschieden; viele sind noch unentschieden und  unsicher, was sie erwartet.

 

Alle interessierten Familien  werden zu einem Informationsabend eingeladen. In der Regel  finden diese drei- bis viermal im Jahr statt. Im ersten Informationsgespräch wird ausführlich über die Arbeit im Pflegekinderdienst informiert. Mindestbestandteile sind:

 

-          Informationen über den Charakter eines Pflegeverhältnisses (die besondere rechtliche Ausgestaltung, Kooperation mit dem Jugendamt, Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie sowie mit weiteren Institutionen und persönliche Kontakte)
 

-          Informationen über den Ablauf einer Inpflegegabe (Informationsabend, Voraussetzungen, Vorbereitungskurs/VHS-Kurs, Eignungsprüfung, Hausbesuche, Vermittlungsverfahren, Matching), deren Dauer und die vom Jugendamt vor der Vermittlung verlangten  Auskünfte (Bewerberfragebogen, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Einkommensnachweis, persönliche Lebensberichte, Fotos, Nachweis eines „Erste Hilfe-Kurses am Kind“, Nachweis über berufliche Abschlüsse), ein Verweis auch darauf, dass in persönlichen Gesprächen auf die besondere Situation der Bewerber eingegangen werden wird
 

-          Informationen über Pflegeformen, Grobinformationen über Pflegesätze
 

-          Hinweise auf weiterführende Literatur

 

Es wird auf konkreten Fragen der Pflegefamilienbewerber eingegangen. Aussagekräftige Informationsmaterialien und der Bewerberfragebogen werden den Familien ausgehändigt.

 

  1. Eignungsfeststellung und Vorbereitungskurs/VHS-Kurs

 

Die Pflegefamilienbewerber werden gebeten  ihre Bewerberunterlagen im Jugendamtes einzureichen... Nach Vollständigkeit der Bewerberunterlagen erfolgen die Eignungsfeststellung und die anschließende  Teilnahme am Vorbereitungskurs/ VHS-Kurs für Pflegefamilienbewerber.

 

Gute Eignungsfeststellungen sind ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Pflegekinderdienstes. Ihr Zweck ist nicht nur, Fehlentscheidungen und Pflegestellenabbrüche zu vermeiden, sondern auch Bewerberinnen/Bewerbern Enttäuschungen zu ersparen. Eignungsfeststellungen sollen nicht allein die Frage einer „grundsätzlichen“ Eignung beantworten, sondern Aufschluss über die Geeignetheit von Bewerberinnen/Bewerbern für Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Vorerfahrungen geben. Die Eignungsfeststellung ist eine wichtige Grundlage für das sich anschließende „Matching“-Verfahren, indem es darum geht, die „richtige“ Familie für ein bestimmtes Kind zu finden.

 

Bei der Eignungsfeststellung werden auf der Grundlage der Bewerberunterlagen Einzel-Bewerbergespräche geführt. Zum Standard von Eignungsüberprüfungen gehören mindestens ein Hausbesuch und mindestens zwei Einzelgespräche.

 

Die Gespräche werden in sieben Themenbereiche unterteilt:
 

-          Themenbereich „Motivation“

-          Themenbereich „Soziale Beziehungen und Partnerschaft“

-          Themenbereich „Lebensplanung und Lebenszufriedenheit“

-          Themenbereich „Erziehung“

-          Themenbereich „Das Pflegekind“

-          Themenbereich „Gestaltung des Pflegeverhältnisses“

-          Themenbereich „Wirtschaftliche Situation der Familie“

 

Dem/den Hausbesuche/n kommt die Bedeutung zu, die ganze Familie (einschließlich der bereits in der Familie lebenden Kinder und weitere in der Familie lebenden Personen) in ihrer „natürlichen“ Umwelt zu erleben, sich einen Eindruck vom Kommunikations- und (auch nonverbalen) Interaktionsstil der Familie zu machen sowie einen Einblick in die Wohnsituation zu erhalten.

 

Nach erfolgreichem  Eignungsfeststellungsverfahrens nehmen die Pflegefamilienbewerberinnen/
-Bewerber am Vorbereitungskurs in der VHS Lüneburg teil. Angesichts der Komplexität von Erwartungen, die an die Pflegeeltern gestellt werden, ist das Angebot eines vorbereitenden Pflegelternkurses ein unabdingbares Element.

 

Zweck des Vorbereitungskurses ist:
 

-          Bewerberinnen/Bewerber mit den rechtlichen, institutionellen, pädagogischen und psychologischen Grundtatsachen eines Pflegeverhältnisses vertraut zu machen

-          Die Entscheidung über eine spezifische Pflegeform vorzubereiten

-          Die Bewerberinnen/Bewerber kennenzulernen

-          Den Bewerberinnen/Bewerbern zu verdeutlichen, dass sie mit der Aufnahme eines Pflegekindes eine besondere Aufgabe im öffentlichen Interesse und damit auch Verantwortung und gewisse Verpflichtungen übernehmen.

 

Es finden insgesamt 9 Abende in der VHS Lüneburg mit folgenden Informationseinheiten statt:

 

  1. Abend: Vorstellung, Kennenlernen, Einführung in die Themen
  2. Abend: Was ist eine Pflegefamilie? Was ist ein Pflegekind?
  3. Abend: Das Pflegekind – Ein Kind zwischen zwei Familien
  4. Abend: Die Pflegefamilie zwischen Privatheit und Öffentlichkeit  (Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes nehmen daran teil, um Fragen zu beantworten und über den Alltag zu berichten)
  5. Abend: Bindung/Trennung, Migration/Kulturunterschiede
  6. Abend: Die Phasen der Integration
  7. Abend: Verhaltensauffälligkeiten
  8. Abend: Fragen, Unterstützungsmöglichkeiten, Vereinstätigkeiten  (langjährig erfahrene Pflegefamilien berichten aus der Praxis)
  9. Abend: Rückblick und Ausblick

 

  1. Prozessbegleitende Qualifizierung von Pflegeeltern

 

Hat eine Pflegefamilie ein Kind aufgenommen bzw. wurde es dort vom Jugendamt untergebracht,  erfolgt eine begleitende Unterstützung von Pflegeeltern im Rahmen einer Fachberatung gemäß § 37, 2 SGB VIII. Hierzu werden geeignete freiberuflich tätige Fachkräfte oder freie Träger eingesetzt. Im Rahmen des Pflegeverhältnisses treten oft sehr unterschiedlichen Problemstellungen auf, worauf die Fachberatung dann entsprechend konkret reagieren wird. Umfang der Fachberatung (in der Regel 3 Fachleistungsstunden pro Monat) und Inhalte werden im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt und im Zyklus der Fortschreibung der Hilfeplanung aktualisiert. Darüber hinaus stehen den Pflegeeltern die vom Landkreis geförderten Angebote des Pflegeelternvereins „ Eltern helfen Eltern“ zur Verfügung.

 

In der Sitzung steht eine Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes für Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.  

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