Vorlage - 2005/013
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Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses für Hochbau und
Energiesparmaßnahmen wählen aus ihrer Mitte die/den stellvertretende/n
Ausschussvorsitzende/n
Sachlage:
Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am
17.12.2004 den Kreisausschuss und die sonstigen Ausschüsse des Landkreises
Lüneburg neu gebildet und besetzt hat, sind die bisherigen stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden nicht mehr im Amt. Gemäß § 23 Abs. 5 der Geschäftsordnung
werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden
durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden
Kreistagsabgeordneten gewählt.
Für die Wahl gilt § 44 der
Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO):
Gewählt wird schriftlich; ist nur ein
Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt.
Auf Verlangen eines Kreistagsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die
Person, für die die Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Wird das
Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang
statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen
abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so
entscheidet das vom Landrat zu ziehende Los.