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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/013  

Betreff: Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
17.02.2005 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen wählen aus ihrer Mitte die/den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2004 den Kreisausschuss und die sonstigen Ausschüsse des Landkreises Lüneburg neu gebildet und besetzt hat, sind die bisherigen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden nicht mehr im Amt. Gemäß § 23 Abs. 5 der Geschäftsordnung werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 44 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO):

 

Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Kreistagsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Wird das Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das vom Landrat zu ziehende Los.

 

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