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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/090  

Betreff: Jahresprogramm 2017 - Vorstellung der im Hauhaltsjahr 2017 geplanten bzw. fortzuführenden größeren Baumaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
04.04.2017 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
15.05.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Jahresprogramm 2017  

 

Anlage/n:

1 Übersicht Jahresprogramm 2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresprogramm 2017 (12 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Programm der im Haushaltsjahr 2017 geplanten bzw. fortzuführenden größeren Baumaßnahmen wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts zugestimmt.

 

Sachlage:

 

Die Verwaltung hat im beigefügten Jahresprogramm alle in 2017 geplanten bzw. fortzuführenden größeren Baumaßnahmen mit einem Auftragswert von über 25.000 € zusammengestellt. Nachrichtlich aufgenommen sind in den letzten beiden Zeilen auch die Gesamtwerte der kleineren Baumaßnahmen, die zu einem kleineren Teil aus dem Investitionshaushalt und zum größten Teil aus dem Bauunterhaltungsetat finanziert werden. Die Finanzierungstöpfe für die einzelnen Maßnahmen
sind in der zweiten Spalte der Tabelle dargestellt. Insgesamt ist danach in diesem Jahr von der Gebäudewirtschaft ein Investitionsvolumen von 11.141.200 € umzusetzen. Bei den fortzuführenden Maßnahmen, insbesondere denen, die aus dem Schulbausanierungsprogramm finanziert werden,
sind die Arbeiten zum großen Teil auch schon ausgeschrieben oder beauftragt.

 

Die Planungsleistungen für die kleineren Baumaßnahmen werden von den technischen Mitarbeitern
der Gebäudewirtschaft erbracht. Dies trifft auch auf einen nicht unerheblichen Anteil der größeren Baumaßnahmen zu. Eine Unterstützung durch externe Architekten und Fachingenieure bleibt dennoch erforderlich. Im Jahresprogramm sind die von der Verwaltung in die Planung und Bauausführung eingebundenen Architekten und Fachingenieure in den letzten beiden Spalten der Tabelle aufgeführt.

 

In der Sitzung werden die einzelnen Maßnahmen und deren Planungs- bzw. Umsetzungsstand noch ausführlicher vorgestellt.

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