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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/089  

Betreff: Erweiterung der Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle der Oberschule Adendorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:19.7. 216-100 Oberschule Adendorf
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
03.04.2017 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
15.05.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Die mit der Gemeinde Adendorf bestehende Vereinbarung über die Nutzung der Sporthalle der Oberschule Adendorf wird um den Abrechnungsfaktor „kalkulatorische Kosten“ erweitert.

 

 

 

Sachlage:

Mit der Gemeinde Adendorf besteht eine aus dem Jahr 2002 datierende Vereinbarung über die Nutzung der gemeindlichen Sporthalle durch die Schule am Katzenberg/Oberschule Adendorf. Diese regelt, dass die Halle für Zwecke des Schulsports auch für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Katzenberg zur Verfügung steht.

 

Im Gegenzug verpflichtet sich der Landkreis, der Gemeinde anteilig Personalkosten und Sachkosten zu erstatten. Maßstab für die Höhe der Beteiligung des Landkreises an den Personal- und Sachkosten ist der Belegungsanteil der Schule im Verhältnis zur Gesamtnutzungszeit der Halle.

 

Nunmehr macht die Gemeinde geltend, dass nach Einführung der Doppik neben den Personal- und Sachkosten auch die kalkulatorischen Kosten in die Gesamtkosten einzufließen hätten. Dieser Hinweis ist zutreffend, auch bei anderen Abrechnungen werden kalkulatorische Kosten berücksichtigt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Abschreibungen (nach Abzug von Erträgen aus Auflösung von Sonderposten) und kalkulatorische Zinsen.

 

Nach vorliegenden Berechnungen wird sich der Aufwand für den Landkreis Lüneburg (beispielhaft anhand der Zahlen von 2015, da das Jahr 2016 noch nicht abgerechnet ist) von 28.500,00 € auf 41.500,00 € erhöhen.

Mit der Gemeinde ist abgesprochen, dass diese Kostensteigerung im Jahr 2017 hälftig und ab 2018 im vollen Umfang erfolgt.

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