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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/009  

Betreff: Wahl einer/eines Wahlbevollmächtigten und einer Vertreterin/eines Vertreters nach § 5 NdsVwGG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Seegers, MichaelAktenzeichen:32.10
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.01.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
14.02.2005 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Fraktionen wird folgende Person als Wahlbevollmächtigte/Wahlbevollmächtigter gewählt:

-

Als Vertreterin/Vertreter wird folgende Person gewählt:

-

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 14.02.2005:

Auf Vorschlag der Fraktionen wird folgende Person als Wahlbevollmächtigter gewählt:

Uwe Schulze

Als Vertreter wird folgende Person gewählt:

Jürgen Stebani

Sachlage:

Sachlage:

Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 19. Juli 2005 ab.

Die Neuwahl bzw. Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen/Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u.a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.

 

Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen und Lüneburg gewählt.

 

Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen zu berufen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat dem entsprechend eine Wahlbevollmächtigte/einen Wahlbevollmächtigten und dessen Vertreter/in zu wählen. Diese können Mitglieder des Kreistages sein.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 14.02.2005:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 31.01.2005 ist als Wahlbevollmächtigter der Kreistagsabgeordnete Lutz Röding vorgeschlagen worden, als Vertreter Kreistagsabgeordneter Jürgen Stebani. Mit Schreiben vom 11.02.2005 teilt die GRUPPE mit, dass nicht Lutz Röding, sondern Uwe Schulze als Wahlbevollmächtigter gewählt werden soll.

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