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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/012  

Betreff: Grundwasserbilanz für das Jahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
24.01.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Grundwasserbilanz 2015  

 

 

 

 

Anlage/n:

Grundwasserbilanz 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundwasserbilanz 2015 (2534 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aufgabe der Wasserbehörde ist es, die Gewässer zu bewirtschaften. Bezogen auf die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers geschieht dies insbesondere dadurch, dass wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Bewilligungen für die Entnahme von Wasser erteilt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt u.a. mit der Zielsetzung, dass eine Beeinträchtigung auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern (d.h. Grundwasser und Oberflächengewässer) abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete vermieden wird oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.

 

Die Bewirtschaftung erfolgt in Grundwasserkörpern, die vom Land festgelegt wurden. Für die einzelnen Grundwasserkörper ermittelt der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) das sog. nutzbare Grundwasserdargebot, d.h. die Menge, die in dem Grundwasserkörper grundsätzlich schadlos entnommen werden kann. Vom Entnehmer ist im Einzelfall nachzuweisen, dass eine Entnahme an dem jeweils beantragten Ort keine negativen Auswirkungen hat. Da die Grundwasserkörper sich über das Gebiet mehrerer Wasserbehörden erstrecken, wurden zur Vereinfachung Teilkörper gebildet, die jeder Wasserbehörde Mengen zur Bewirtschaftung zuweisen. Die Menge, für die die Wasserbehörde noch neue Genehmigungen zur Entnahme erteilen darf, wird als nutzbare Dargebotsreserve bezeichnet. Die nutzbare Dargebotsreserve wird vom Land regelmäßig neu festgelegt.

Der Landkreis Lüneburg hat Anteile an den Grundwasserkörpern

 

  • Ilmenau Lockergestein links
  • Ilmenau Lockergestein rechts
  • Jeetzel Lockergestein links
  • Jeetzel Lockergestein rechts (keine Entnahme)
  • Elbe Amt Neuhaus
  • Örtze Lockergestein links (keine Entnahme).

 

Im Landkreis Lüneburg wurden Erlaubnisse/Bewilligungen für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung, Kühlung und sonstige Zwecke erteilt. Kleinere Entnahmen für die Gartenbewässerung oder die Viehtränke sind erlaubnisfrei. Über die Entnahmen im Jahr 2015 wurde aktuell eine Grundwasserbilanz erstellt. Diese ist in der Anlage beigefügt und wird in der Sitzung im Detail vorgestellt.

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