Vorlage - 2016/382
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Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 21.11.2016 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.
Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):
Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.
In einem Gespräch beim Landrat am 28.11.2016 haben sich die Fraktionsvorsitzenden auf stellvertretende Ausschussvorsitzende verständigt. Für den Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten wurde KTA Felix Petersen als Stellvertreter benannt. Die Stellvertreter sind in den Ausschüssen formal zu wählen.