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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/380  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000,00 Euro, die bis zum 22.12.2016 angeboten worden sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
17.01.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.02.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
06.03.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2016.380 - Anlage 1  

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2016.380 - Anlage 1 (36 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis höchstens 2.000,00 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000,00 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 02.12.2016 bis zum 22.12.2016 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen angeboten worden.

 

Bei den Zuwendungen zu Ziffer 1 und 2 handelt es sich um Zuwendungen nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei der der Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000,00 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.

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