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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/377  

Betreff: Haushalt 2017 - Fachdienst Umwelt
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13. 61 Umwelt
 13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
 13.2. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
 13.3. 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
 13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
24.01.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Teilhaushalt 61  

 

 

 

Anlage/n:

Auszug Haushaltsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt 61 (135 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

Sachlage:

Im Fachdienst Umwelt werden die o.g. Produkte bearbeitet: 

 

Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein

(hier sind neben allgemeinen  Aufgaben solche zugeordnet, die keine eigene Produktbezeichnung haben): 

  • Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
  • Aufgaben der Bodenschutzbehörde
  • Aufgaben der Waldbehörde
  • Aufgaben der Deichbehörde
  • Aufsicht über Schornsteinfeger. 

Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.

 

Produkt 537-110 Abfallwirtschaft eigener Wirkungskreis

 

Produkt 537-200 Ordnungsausfgaben nach Abfallrecht

 

Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht

 

Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege

 

Die Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.

 

Eingegangen wird im Folgenden insbesondere auf die Bereiche, bei denen sich nennenswerte Abweichungen gegenüber den Vorjahren ergeben oder für die Ziele vorgesehen sind:

 

Produkt 122-400 Immissionsschutz

Im Jahr 2016 wurden sämtliche Verfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen in den im RROP ausgewiesenen Vorrangflächen abgeschlossen. Damit verbunden waren einmalig sehr hohe Gebühreneinnahmen, im Jahr 2017 geht dieser Ansatz damit wieder auf ein Normalmaß zurück.

 

Produkt 122-400 Bodenschutz

In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder der Bedarf ergeben, bekannte Altablagerungen näher zu untersuchen (Lüneburg Süd, Alt Garge, Ölhof). Für alle bekannten Altablagerungen im Landkreis Lüneburg liegen sog. Gefährdungsabschätzungen vor, die eine erste Bewertung und Bepunktung vornehmen. Bei einigen Altablagerungen ist ein weitergehender Erkundungsbedarf vorgesehen. Im Jahr 2017 soll gemeinsam mit der Gemeinde Amt Neuhaus eine Altlast in Gülze saniert werden. Auf dem Grundstück einer ehemaligen LPG kurz vor Neuhaus sind Asbest- und Ammoniumbelastungen festgestellt worden. Es sollen weitgehende Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden, nach der Sanierung soll das Grundstück im Eigentum der Gemeinde verbleiben und z.B. durch einen Archebetrieb extensiv landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Produkt 538-200

In den letzten Jahren wurde jeweils das Ziel im Haushalt aufgenommen, wenigstens drei Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr zu realisieren. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Aufgabenverlagerungen wurde dieses Ziel seit dem  Jahr 2016 auf eine Maßnahme reduziert.

 

Produkt 554-000

Die Landkreise sind zuständig für die Sicherung (Ausweisung von Schutzgebieten usw.) der Natura-2000-Gebiete (FFH und Vogelschutz) und die Erstellung und Umsetzung von Managementplänen für diese Gebiete. Aufgrund der bestehenden landesweiten Defizite und dem drohenden Vertragsverletzungsverfahren bei der EU haben der Nds. Landkreistag (NLT) stellvertretend für alle Landkreise und das Nds. Umweltministerium (MU) eine Zielvereinbarung zur Aufgabenerfüllung abgeschlossen. Danach sollen die Landkreise bis zum Jahr 2018 die Sicherung der Gebiete abschließen und bis zum Jahr 2020 entsprechende Managementpläne erstellen. Für letzteres werden Fördermittel vom Land bereit gestellt. Im Landkreis Lüneburg sind zumindest für die FFH-Gebiete 71 (Ilmenau mit Nebenbächen) und 212 (Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze)  solche Pläne zu erstellen. Die Erstellung wird sich jeweils über einen längeren Zeitraum erstrecken, daher muss rechtzeitig damit begonnen werden. Außerdem sind die betroffenen Flächen zu groß, um alle Mangementpläne parallel zu erstellen. Im Jahr 2016 wurde gemeinsam mit den Landkreisen Uelzen und Celle der Managementplan für das FFH-Gebiet 71 beauftragt. Der Eigenanteil war im Haushalt 2016 veranschlagt. Die Hauptaufgabe der Erstellung wird ab dem Jahr 2017 stattfinden. Den Abschnitt  im Landkreis Lüneburg wird das Büro EGL bearbeiten, das bereits den Landschaftsrahmenplan erstellt hat. Dies bedarf einer erheblichen personellen Betreuung seitens der Naturschutzbehörde. Mit Behörden, Bewirtschaftern, Verbänden usw. sind Ziele abzustimmen und anschließend auch zu realisieren. Zahlreiche Landkreise in Niedersachsen haben für diese Aufgabe bereits eine zusätzliche Stelle geschaffen. Für  den Haushalt 2017 wurde daher eine entsprechende Stelle beantragt. Im Jahr 2018 wird der nächste Managementplan zu beauftragen sein.

Eine konkrete Problemstellung ergibt sich für die stadtnahen Schutzgebiete. Hierzu wurde seit dem Jahr 2016 das Ziel „Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in stadtnahen Schutzgebieten“ im Haushalt aufgenommen.

Dieses Ziel wird nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können. Angedacht ist, einzelne Maßnahmen wie z. B.

 

  • Weitere Optimierung der Beschilderung,
  • Absperren oder Bepflanzen von Bereichen, die vor dem Betreten geschützt werden sollen,
  • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Bestellung eines Naturschutzbeauftragten nach § 34 NAGBNatSchG,
  • Gespräche mit Bootsverleihern und Kanuverband,
  • Kooperation mit Naturschutzverbänden,
  • Schulungen bzw. Gespräche mit betroffenen Nutzern des Gebietes (z.B. Tourismus, Kindergärten, Schulen, sonstige Wassersportler),
  • Überprüfung des Wegekonzeptes gemeinsam mit den Kommunen,
  • Zusammenarbeit mit den anderen Ordnungsbehörden und Polizei.,
  • ggf. Präsenz einer Ordnungskraft mit geringfügigen Zeitanteilen zumindest zwischen März und September

 

zu realisieren und dieses Thema auch im Rahmen der genannten Managementplanung mit aufzugreifen. Nachdem im Jahr 2016 Verbesserungen bei der Befahrung mit Kanus und Maßnahmen, die das Betreten von wertvollen Bereichen erschweren soll, umgesetzt wurden, soll dies im Jahr 2017 fortgeführt werden. Alle bisherigen Aktivitäten und Gespräche zeigen, dass sich wirksamer Schutz nur mit Präsenz vor Ort realisieren lässt. Daher wurden in den Haushalt zwei 450-€-Stellen eingebracht, die im Frühjahr und Sommer gezielt Nutzer informieren und in Extremfällen Verstöße ahnden sollen.

 

Für eine fortlaufende Aktualisierung des Landschaftsrahmenplanes ist wieder ein Betrag von 12.000,- € vorgesehen.

 

Für Naturschutzmaßnahmen waren in den vergangenen Jahren jeweils 58.000,- € vorgesehen. Hier ist aus folgenden Gründen eine Erhöhung eingeplant:

 

Seit vielen Jahren wird die Kopfweidenpflege als wichtiger Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft in Kooperation mit dem Verein zum Schutz der Kulturlandschaft und des Eigentums im Elbtal (VSKE) gefördert. Der VSKE hat wegen der hohen Nachfrage und des großen Bedarfs um eine Erhöhung des Ansatzes von 3.000,- auf 5.000,- € gebeten. Dies wurde beim Ansatz berücksichtigt.

 

Um gezielt mit der Landwirtschaft, Imkern, der Gemeinde Amt Neuhaus, dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband und anderen Maßnahmen im Biosphärenreservat umsetzen zu können, wird ein Förderantrag nach der Förderrichtlinie „Landschaftspflege und Gebietsmanagement“ gestellt. Ziel ist es, für die Dauer von 5 Jahren eine Stelle zu schaffen, die Maßnahmen wie die Anlage von Gewässerrandstreifen und andere Projekte mit dem Ziel, Blüten- und Artenreichtum zu erhöhen, initiieren und Fördermöglichkeiten hierfür suchen soll. Die Förderquote beträgt 80%. Ein Eigenanteil bei Personal- und Sachkosten ist zu berücksichtigen. Eine bei Aufstellung der Haushaltes noch erwartete zusätzliche Förderung mit Bingo-Lotto-Mitteln ist nicht umsetzbar. Der Ansatz beim Konto 3141000 verringert sich damit um 5.000,- € jährlich auf dann 70.000,- €.

 

Der Landkreis beteiligt sich Leitprojekt Biotopverbund in der Metropolregion. In diesem Zusammenhang soll im Jahr 2017 ein Teilabschnitt der Rögnitz in der Gemeinde Amt Neuhaus renaturiert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 30.000,- €. Hiervon ist ein Eigenanteil von 8.000,- € zu erbringen, den sich Landkreis und Biosphärenreservatsverwaltung teilen. Die 30.000,- € sind ebenfall einmalig im Haushalt veranschlagt, wobei Fördemitteleinnahmen von 26.000,- € als Gegenfinanzierung ebenfalls berücksichtigt sind.

 

Der Landkreis fördert die Naturschutzarbeit der anerkannten Naturschutzverbände seit vielen Jahren institutionell. Dabei wurde die Förderhöhe jeweils zu Beginn einer Wahlperiode für die Dauer von 5 Jahren festgelegt. Derzeit erhalten die Jägerschaft im Jahr 10.000,- € (damit soll ein teilweise zweckentsprechende Verwendung der Jagdsteuereinnahmen gewährleistet werden), NABU 4.500,- € und BUND 2.700,- €. Alle anderen Naturschutzverbände erhalten auf Antrag nach Vorlage eines Tätigkeitsberichtes eine Grundförderung von 100,- €. Die Höhe der zukünftigen Förderung ist im Rahmen der Beratungen der Mittelanmeldungen festzulegen.

 

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