Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/376  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:10.1. 121-100 Statistik
 10.2. 122-000 Allg. Ordnungsaufgaben, Melde- u. Personenstandswesen
 10.3. 122-300 Kraftfahrzeugwesen
 11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
 12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
11.01.2017 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

./.

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

 

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 21.11.2016 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der zum Ausschuss gehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 67 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG):

 

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung