Vorlage - 2016/367
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Sachlage:
Seit dem 01.03.2009 besteht im Landkreis Lüneburg der anliegende Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme von empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Dieser Grundsatzbeschluss wurde seinerzeit unter Beteiligung der Hansestadt Lüneburg und der pro familia-Beratungsstelle Lüneburg entworfen. Der Landkreis Lüneburg war mit diesem Beschluss Vorreiter in Niedersachsen. Viele Landkreise haben anschließend eine solche oder ähnliche Richtlinie eingeführt. Der entwickelte Grundsatzbeschluss und „schlanke“ Antragsbearbeitung haben sich nach Auffassung der Verwaltung bewährt.
Trotz mehrerer durchgeführter Petitionen hat der Gesetzgeber keine anderweitige gesetzliche Regelung geschaffen.
Zurzeit erhalten Empfängerinnen von laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie der Grundsicherung für Arbeitssuchende -Arbeitslosengeld II- nach dem SGB II, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und sich mindestens seit 2 Monaten in ununterbrochenem Leistungsbezug befinden die Kosten für empfängnisverhütende Mittel erstattet. Für diesen Zweck stellt der Landkreis Lüneburg Haushaltsmittel in einem Umfang von jährlich 15.000,00 € bereit.
Seitens der Beratungsstelle für Schwangere und Familien des Caritasverbandes Lüneburg, des Fachdienstes Ma Donna vom Diakonieverband, donum vitae Beratungsstelle Lüneburg, pro familia Beratungsstelle Lüneburg und Gynäkologinnen und Gynäkologen der Stadt Lüneburg wird mit anliegendem Antrag plädiert, den anspruchsberechtigten Personenkreis auf
- im BAföG-Bezug stehende Studentinnen
- männliche SGB XII- und SGB XII-Empfängern (hinsichtlich der Vasektomie) und
- Geringverdienerinnen, die Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen
zu erweitern. Ferner sollen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 30.000,- € angehoben werden.
Die Verwaltung sieht die Ausweitung des o. a. Personenkreises als kritisch an. Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Vergrößerung selbst ein höherer zur Verfügung gestellter Betrag nicht ausreichen wird. Auch wird sich der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig erhöhen, die Abgabe der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen an Personen außerhalb der Verwaltung stellt keine Alternative dar.
Ergänzende Sachlage (Stand 07.03.2017):
Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.01.2017:
Der Antrag wurde insgesamt auf die nächste Ausschusssitzung vertagt. Der anspruchsberechtigte Personenkreis zum Grundsatzbeschluss wird auf Leistungsempfängerinnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.
Beschluss des Kreisausschusses vom 23.01.2017
Die für die Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mittel für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden auf 30.000,- Euro angehoben.
Die Beratung und Beschlussfassung in Bezug auf den anspruchsberechtigten Personenkreis wird vertagt.
Änderungsantrag der Sozialträger zur Vorlage 2016/367 „Kostenübernahme von empfängnisverhütenden Mitteln“ an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Landkreises Lüneburg am 21.03.2017
Der Antrag der Beratungsstelle für Schwangere und Familien des Caritasverbandes Lüneburg, des Fachdienstes Ma Donna vom Diakonieverband, donum vitae Beratungsstelle Lüneburg, pro familia Beratungsstelle Lüneburg und Gynäkologinnen und Gynäkologen der Stadt Lüneburg vom 13.02.2017 wird in der Anlage beigefügt.