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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/365  

Betreff: Benennung sozial erfahrener Dritter nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
(Im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.09.2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14. 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.01.2017 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Kreisausschuss
25.09.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Es wird ein Gremium sozial erfahrener Dritter im Sinne des § 116 SGB XII bestehend aus folgenden (zu benennenden) Personen

-     die/der Ausschussvorsitzende/r

-      die/der stellvertretende/r Ausschussvorsitzende/r

-     ein weiteres ordentliches Mitglied des Ausschusses

-     ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

gebildet.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 11.09.2017:

Das Gremium der sozial erfahrener Dritter im Sinne des § 116 SGB XII wird aus folgenden Personen gebildet: 
- Frau Ingrid Dziuba-Busch als Ausschussvorsitzende
- Frau Daniela Krüger als stellvertretende Ausschussvorsitzende
- Frau Melanie Dieckmann-Kirks als weiteres ordentliches Mitglied des Ausschusses
- Herr Berthold Schweers als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Vor dem Erlass des Bescheides über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und ihrer Höhe gemäß den Vorschriften des SGB XII sind sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.

 

Da die Regelung des SGB XII das Wort „Dritte“ verwendet, müssen mindestens zwei Personen beratend beteiligt werden. Diese sind sozial erfahren, wenn sie praktische Erfahrungen mit den Problemen sozial schwacher Bürger haben und ihnen deren Lebensverhältnisse und Probleme vertraut sind.

  

Insofern ist eine Zusammensetzung aus drei ordentlichen und einem beratenden Mitglied des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ausreichend und rechtskonform. Zuletzt waren die Ausschussvorsitzende, die stellvertretende Ausschussvorsitzende und ein weiteres ordentliches Mitglied sowie ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in diesem Widerspruchsgremium vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat Herrn Berthold Schweers vom Caritasverband Lüneburg für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit vorgeschlagen. Herr Schweers hat bereits in den vergangenen fünf Jahren für die Arbeitsgemeinschaft diese Aufgabe wahrgenommen.

 

Wie auch bisher, sind die sozial erfahrenen Dritten an die Zweckbindung und Geheimhaltung der ihnen zur Verfügung gestellten Sozialdaten gebunden. Die Sitzung der sozial erfahrenen Personen bleibt nicht öffentlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der anstehenden Wahlperiode die Beteiligung der sozial erfahrenen Dritten weiterhin in dieser bewährten Form durchzuführen.

 

 

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