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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/362  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14. 50 Sozialhilfe und Wohngeld
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.01.2017 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

Anlage/n:

Keine

 

Beschlussvorschlag:

Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Gesundheit wird KTA Daniela Krüger gewählt.

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 21.11.2016 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

r die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

Die Fraktionsvorsitzenden haben sich am 28.11.2016 auf die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden der Fachausschüsse des Kreistages verständigt. Für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit wurde KTA Daniela Krüger als Stellvertreterin benannt. Trotz dieser Einigung besteht die Notwendigkeit, die Stellvertreterin des Ausschusses formal zu wählen.

 

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