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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/360  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
10.01.2017 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag: Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen wird KTA Rolf Rehfeldt gewählt.

 

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 21.11.2016 die Fachausschüsse gebildet
und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der
Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):

 

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

In einem Gespräch beim Landrat am 28.11.2016 haben sich die Fraktionsvorsitzenden auf stellvertretende Ausschussvorsitzende verständigt. Für den Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen wurde KTA Rolf Rehfeldt als Stellvertreter benannt. Das ändert
aber nichts an der Notwendigkeit, die Stellvertreter in den Ausschüssen formal zu wählen.

 

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