Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/358  

Betreff: Wahl eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
19.01.2017 
Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

 

 

 

Beschlussvorschlag: keine Beschlussempfehlung

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 21.11.2016 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzt (NKomVG):

 

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitgliedes der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung