Vorlage - 2016/353
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Sachlage:
Das Land Niedersachsen hat 2016 erstmals finanzielle Mittel in Höhe von 80.000,00 € zur Verfügung gestellt, mit denen Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zum Rückbau von Atomkraftwerken unterstützt werden. Diese Maßnahmen sollen die vorgeschriebenen förmlichen Verwaltungsverfahren ergänzen. Die Mittel können von Landkreisen abgerufen werden, deren Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar vom Rückbau einer Atomanlage betroffen sind. Diese Atomanlage muss sich nicht zwingend auf niedersächsischem Gebiet befinden.
Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co oHG hat am 24.08.2015 einen Antrag nach § 7 Abs.3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau der Anlage beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein gestellt.
Der Landkreis Lüneburg grenzt elbseitig unmittelbar an den Kreis Herzogtum Lauenburg, in dessen Geesthachter Ortsteil Krümmel das Kernkraftwerk gelegen ist. Insgesamt sind ca. 65 % aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Lüneburg den Wirkungen des KKW Krümmel in den Radien der Mittelzone ( 10 km Umkreis ) und Außenzone ( 25 km-Umkreis) ausgesetzt.
Nachdem bei einem vom MELUR anberaumten Scopingtermin am 27.06.2016 über die geplante Stilllegung des KKW Krümmel informiert wurde, hat die Verwaltung am 07.07.2016 beim zuständigen Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Zuwendung aus Finanzmitteln des Landes in Höhe von 25.000,00 € beantragt. Dieser Betrag sollte zur Finanzierung einer maßnahmenflankierenden Öffentlichkeitsarbeit dienen, die zur Meinungsbildung bei kontroversen Standpunkten beitragen und konstruktive, konsensual orientierte Diskurse stärken soll.
Der Landkreis Wesermarsch, in dessen Zuständigkeitsgebiet sich das seit 2012 im Rückbauverfahren befindliche KKW Unterweser befindet, hat aus dem Fond für die Öffentlichkeitsarbeit beim Land eine Zuwendung in Höhe von 75.000,00 € beantragt. Damit sind die Mittel des Landes für 2016 nahezu ausgeschöpft, sodass vom Landkreis Lüneburg für 2016 keine Fördermittel mehr abgerufen wurden.
Für das Haushaltsjahr 2017 wird erneut ein Antrag auf Zuwendung für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit gestellt. Als konkrete Maßnahmen sind die Erstellung und Verteilung von Informationsbroschüren sowie die Durchführung einer Infoveranstaltung geplant. Darüber hinaus werden Auskünfte zu diesem Thema auf der Internetseite des Landkreises verfügbar sein. Bei der Gestaltung dieser Maßnahmen wird die Verwaltung von einem externen Projektmanagement unterstützt.