Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/350  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von 100,01 € bis 2.000,00 Euro, die bis zum 15.12.2016 angeboten worden sind

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
17.01.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.02.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage Vorlage 2016.350  

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Vorlage 2016.350 (37 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis höchstens 2.000,00 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000,00 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 08.07.2016 bis zum 15.12.2016 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung