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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/335  

Betreff: Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2016 - Zuschussanträge gemäß Antragsliste Sportförderung 2016 - Stand Dezember 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge:
Sportausschuss
18.01.2017 
Sportausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
23.01.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Sportförderung Antragsliste Stand Dezember 2016 (2) PDF-Dokument

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Sportförderung Antragsliste – Stand Dezember 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportförderung Antragsliste Stand Dezember 2016 (2) (54 KB) PDF-Dokument (83 KB)    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: - siehe Sachverhalt -

 

 

 

Sachlage:

Für das Haushaltsjahr 2016 stehen Haushaltsmittel aus dem Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 189.500,00 € zur Verfügung.

 

In der Sportausschusssitzung am 08.03.2016 sind alle Anträge der Sportförderliste entschieden worden. Insgesamt sind damit 154.000,00 € an Haushaltsmitteln vergeben worden. Auf die Vorlage 2016/048 wird verwiesen.

 

In der Sportausschusssitzung am 14.06.2016 sind zwei weitere Anträge entschieden worden. Hier sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.800,00 € vergeben worden. Auf die Vorlage 2016/142 wird verwiesen.

 

Somit stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von 24.700,00 € aus dem Strukturentwicklungsfonds des Jahres 2016, die in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden, zur Verfügung.

 

Die vorliegenden Anträge der Sportförderliste (Stand Dezember 2016) umfassen ein Antragsvolumen in 113.900,00 €.

 

Verwaltungsseitig wird planerisch davon ausgegangen, dass aus dem Strukturentwicklungsfonds für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 185.000,00 € zur Verfügung stehen.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss eine Entscheidung trifft, welche der im Folgenden dargestellten Anträge aus den Mitteln aus 2016 noch befriedigt werden sollen. Sollte der Ausschuss sich entscheiden, über alle Anträge erst nach Freigabe der Mittel aus 2017 zu entscheiden, dient diese Vorlage der Information.

 

Zu den Anträgen 2. Schützenverein Hittbergen, 3.TuS Erbstorf, 6.TC Alt Garge, 9. TuS Brietlingen,
10. Hubertus Reinstorf und 11.Hockey-Club Lüneburg haben die Ausschussmitglieder verabredungsgemäß vorab Antragsunterlagen per E-Mail zur Kenntnis erhalten.

 

 

1.

Antrag des Schützenvereins Wetzen auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000,00 € für die Umrüstung auf eine elektronische Schießanlage.

 

 

Auf der Jahreshauptversammlung des Schützenvereins Wetzen wurde zu Beginn des Jahres die Anschaffung bzw. die Umrüstung auf eine elektronische Schießanlage beschlossen. Elektronische Schießanlagen gehören heute zum generellen Standard eines Schützenvereins und somit hat auch der Schützenverein Wetzen beschlossen diesen Weg zu gehen. Für die Maßnahme werden Gesamtkosten in Höhe von 24.900,00 € veranschlagt. Entsprechende Angebote liegen vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.

 

2.

Antrag des Schützenvereins Hittbergen auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.000,00 € für die Modernisierung des Luftgewehrstandes und den Einbau einer elektronischen Scheibenanlage.

 

 

Der Schützenverein Hittbergen plant ab Januar 2017 seinen Luftgewehrstand zu renovieren und eine elektronische Scheibenanlage einzubauen. Hierzu sind Gesamtkosten in Höhe von 25.000,00 € veranschlagt. Der Luftgewehrstand ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Scheibenzuganlagen sind abgängig und irreparabel. Die Schützen des Vereins nehmen an Kreis und Bezirkswettkämpfen teil.

 

Um weiterhin optimale Trainingsmöglichkeiten zu gewährleisten und Wettkämpfe durchführen zu können ist der Einbau einer elektronischen Scheibenanlage unabdingbar. Bei Wettkämpfen wird fast ausschließlich auf elektronische Scheibenanlagen geschossen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.000,00 € zu gewähren.

 

3.

Antrag des Turn- und Sportvereins Erbstorf e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 9.000,00 € für den Ersatzneubau von zwei Fertiggaragen und einem Blockbohlenhaus für die Aufbewahrung von Trainings- und Arbeitsmaterial, sowie Spielgeräten.

 

 

Der TuS Erbstorf hat in den letzten Jahren umfangreiche Renovierungs- Modernisierungs- und Neuanlagen umgesetzt, an denen sich der Landkreis entsprechend beteiligt hat.

 

Der Verein führt aus, dass die Trainings- und Arbeitsmaterialien sowie die Spielgeräte des Vereins zurzeit in vier Baucontainern gelagert werden. Dies sind 20 Jahre alte Container, die damals bereits von einer Baufirma ausrangiert worden sind. Sie sind inzwischen verschlissen und marode und auch notdürftige Reparaturen gewährleisten den Verwendungszweck nicht mehr. Durch Rostlöcher hat sich Schimmel gebildet und Ungeziefer eingenistet.

 

Als Ersatz plant der Verein den Bau von zwei Fertiggaragen an das Vereinsheim und einem Blockbohlenhaus für die Fußballjugendmannschaften in der Nähe ihres Trainingsgeländes.
Die Gesamtkosten sind mit 45.000,00 € veranschlagt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 9.000,00 € zu gewähren.

 

4.

Antrag des Thomasburger Sportvereins von 1949 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von

3.000,00 € für die Herstellung eines Ersatzbrunnens mit Brunnenschacht.

 

 

Der vor 40 Jahren geschaffene Brunnen des Vereins ist urplötzlich versandet und kann für eine Wasserförderung nicht mehr gangbar gemacht werden. Die notwendige Beregnung der beiden Sportplätze während der Sommerzeit ist damit nicht mehr möglich gewesen. Um eine Austrocknung  der Plätze vorzubeugen ist umgehend ein neuer Brunnen gebaut worden. Dies hat rund 9.600,00 € gekostet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.

 

5.

Antrag des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von

4.500,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage im Tribünengebäude.

 

 

Anfang August 2016 teilt der Verein mit, dass die Heizung im Tribünengebäude defekt ist. Nach Einschätzung einer Fachfirma ist sie abgängig und muss ersetzt werden. Die schnelle Umsetzung der Maßnahme ist ungeplant aber notwendig gewesen. Die Heizung versorgt den Umkleide- und Sanitärbereich sowie den Kraftraum der Leichtathletikabteilung. Die Gesamtkosten gemäß Kostenvoranschlag betragen 13.500,00 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.500,00 € zu gewähren.

 

6.

Antrag des Tennisclubs Alt Garge e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.200,00 € für die Sanierung eines Hartplatzes incl. Beregnungsanlage.

 

 

Der Tennisclub berichtet von einem erheblichen Mitgliederzuwachs in den letzten vier Jahren, die er auch auf die verbesserten Trainingsbedingungen und die gute Jugendarbeit zurückführt.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden möchte der Tennisclub einen schlecht bespielbaren Hartplatz in einen ganzjährig bespielbaren Sandplatz umbauen. Hierfür werden Gesamtkosten in Höhe von 28.000,00 € veranschlagt. Der Verein setzt damit seine notwendigen Modernisierungen in kleinen Schritten fort.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.200,00 € zu gewähren.

 

7.

Antrag des Reit- und Fahrvereins Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.100,00 €  für die Erweiterung des beheizten Tränke-Systems.

 

 

Der Reit- und Fahrverein betreibt seine Reitanlage selbst und hat in den letzten Jahren bereits mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Winter ist die Versorgung der Pferde mit Wasser in Stallungen mit Außenklima schwierig. Wasserleitungen zu den Tränke-Becken und die Tränke selbst können einfrieren. Beheizte Tränken erleichtern die Versorgung der Pferde mit ausreichend Wasser sehr - daher die Entscheidung des Vereins, das beheizte Tränke-System zu erweitern. Ein Kostenvoranschlag beziffert die Erweiterung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 6.400,00 €.

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.100,00 € zu gewähren.

8.

Antrag des Reit- und Fahrvereins Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 700,00 € für die Erneuerung der Gasheizung im Reiterstübchen.

 

 

Die Haushaltsmittel aus dem Strukturentwicklungsfonds sind für den Bau und die Erhaltung von Sportanlagen zweckgebunden und die Maßnahmen sollten entsprechende Gesamtkosten aufweisen.

Ein praktizierter Richtwert waren bisher rund 5.000,00 €.

Diese Maßnahme ist sicherlich notwendig, aber erfüllt nicht obige Bedingungen. Kleine Maßnahmen sollte ein Verein auch im Rahmen des allgemeinen Vereinshaushalts realisieren können. Daraus resultiert eine verwaltungsseitige Empfehlung der Ablehnung des Kreiszuschusses.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 700,00 € abzulehnen.

 

9.

Antrag des Turn- und Sportvereins Brietlingen von 1925 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.000,00 € für den Anbau, Umbau und die Modernisierung der Kabinen und Sanitäranlagen.

 

 

Der TuS Brietlingen legt dar, dass er einen guten Mitgliederzuwachs in den letzten Jahren zu verzeichnen hat. So ist die Fußballabteilung um eine Damenmannschaft erweitert worden.

Die im Jahr 1976 errichteten Anlagen und Räumlichkeiten sind nicht mehr ausreichend und auch nicht auf dem neuesten Stand der Technik. Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeitsschäden machen sie unansehnlich und gesundheitlich bedenklich.

Weiterhin besteht aufgrund der Analyse des Klimawerkes Lüneburg ein erhebliches energetisches Einsparpotential durch die Erneuerung der 1992 zuletzt erneuerten Heizungsanlage.

Ebenso müssen die alten Fenster und Türen erneuert und die Außenwand und die Fußbodenflächen entsprechend gedämmt werden.

Die Erneuerung der veralteten Beleuchtungstechnik ergibt ebenfalls eine deutliche Einsparung bei den Stromkosten.

Das energetische Einsparpotential wird mit rund 60% beziffert. Dies führt zu der Entscheidung des Vereins, die bestehenden Kabinen- und Sanitärräume umzubauen und durch einen Anbau zu ergänzen incl. behindertengerechter Sanitäranlagen. Die energetischen Sanierungen beinhalten die Sanierung der Heizung, den Austausch der Fenster und Türen, die Sanierung des Fußbodens und den Einbau einer bedarfsgerechten Solarbelüftungsanlage. Hierzu sind Gesamtkosten von rund 200.000,00 € veranschlagt. Die Maßnahme soll im ersten Quartal 2017 beginnen und in mehreren Abschnitten umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.000,00 € zu gewähren.

 

10.

Antrag des Schützenvereins „Hubertus“ Reinstorf und Umgebung e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 8.400,00 € für Erhaltungsmaßnahmen des Daches, der Decke und der Fenster des Schützenhauses.

 

 

Das Schützenhaus Reinstorf wurde 1981 erbaut und wird als Schießsportanlage und Veranstaltungsraum genutzt. Es ist Mittelpunkt des Dorf- und Vereinswesens.
 

Das Dach des Hauses ist immer wieder undicht. Die Blech-Wellplatten sind marode und die Feuchtigkeit greift das Holz der Dachkonstruktion, die Mineralfaserunterdecke und die im Hohlraum der Decke verlaufenden Heizungsrohre an.

Die Fenster bestehen aus Holz mit Doppelverglasung und sind ebenfalls undicht und entsprechen nicht den energetischen Anforderungen.
 

Somit soll schnellstmöglich das Dach abgedichtet und gedämmt, die Heizungsleitungen und die Unterdecke erneuert und die Fenster ausgetauscht werden.
 

Kostenvoranschläge beziffern die Gesamtkosten mit rund 95.000,00 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 8.400,00 zu gewähren.

 

11.

Antrag des Hockey-Clubs Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.000,00 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes einschließlich einer Bewässerungsanlage und der Einfriedung des Platzes.

 

 

Seit dem Jahre 2002 spielt der Hockey-Club auf einem Kunstrasenplatz. Der Platz wird durch viele Mannschaften, vor allen Dingen im Jugendbereich regelmäßig genutzt.  Die Lebensdauer von Kunstrasenplätzen ist auf 13 maximal 15 Jahre begrenzt. Außerdem steht der Platz im Winter den Fußballern des MTV Treubund zur Verfügung.

Die Bespielbarkeit ist inzwischen erheblich eingeschränkt, die Polipropylenfasern lösen sich, die Elastizität lässt nach und erhöht das Verletzungsrisiko.

Die unumgängliche Sanierung des Platzes soll vor Saisonbeginn 2018 abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Sanierung hat der Verein weiterhin geplant, die bisherige Einfriedung des Platzes zu bauen. Die fehlende Einfriedung führt zu erheblichen Verschmutzungen des Platzes und ist seinem Erhalt somit nicht förderlich.

Weiterhin erfüllt die bestehende Beregnungsanlage nicht die notwendigen Anforderungen der Bewässerung des Platzes und soll somit ebenfalls erneuert werden.

Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 280.000,00 € veranschlagt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.000,00 € zu gewähren.

 

 

 

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